Handlungsstandard des Altkreises Osterode am Harz
Am 29. Mai 2013 erfolgte die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Festlegung eines kommunalen Rahmenkonzeptes zum Übergang Bildung-Beruf zwischen den Akteuren im Übergang Bildung-Beruf des Altkreises Osterode am Harz. Erklärtes Ziel bildete die Schaffung einer strukturierten, nachhaltigen und transparenten Übergangslandschaft. Im Zuge dieses Verständigungsprozesses wurde die gemeinsame Erarbeitung eines Handlungsstandards und Praxisleitfadens vereinbart. Innerhalb von 2 Jahren haben ca. 80 Akteure aus Schule, Wirtschaft, Agentur für Arbeit und Jobcenter an verbindlichen Vereinbarungen zu ersten Themenfeldern gearbeitet.
Die ersten vier Arbeitsfelder waren:
- Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben systematisch gestalten (z.B. Praktika)
- Systematische Vernetzung der Akteure am Übergang Bildung-Beruf (z.B. Praxistage & Übergabe)
- Transparenz der Angebote am Übergang Bildung-Beruf
- Kompetenzen von Jugendlichen
Die zweite Auflage liegt unter Abstimmung von Zielvereinbarungen nun vor. Den im Handlungsstandard formulierten Zielen wurden von allen Schulleitungen der Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen einstimmig zugestimmt.
In der nächsten Zeit gilt es, die Kommunikation und Implementierung der ersten Ergebnisse des Handlungsstandards in den jeweiligen Einrichtungen konsequent umzusetzen. Langfristig ist die Weiterentwicklung der Abstimmungen angestrebt, indem sukzessive weitere Themenfelder in der Ausgestaltung des Übergangs Schule-Beruf gemeinsam erarbeitet werden. Des Weiteren wird eine Zusammenführung mit den in Stadt und Altkreis Göttingen bestehenden Standards angestrebt. Der Schwerpunkt wird auf der Systematisierung von Berufsorientierung liegen.
Weiterführende Infos
>> 3. Auflage des Handlungsstandards & Praxisleitfadens
>> Rahmenvereinbarung des Altkreises Osterode am Harz aus dem Jahr 2013
>> Praktikumsbewertung durch den Betrieb - Vorlage
>> Praktikumsbewertung durch Schüler*innen - Vorlage (Die markierte Frage dient den Schulen zur Auswertung des Handlungszieles 2)