Bildungsregion Südniedersachsen

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Unterstützung und Hilfen bei Schulabsentismus

  1. Prävention
    • ►▼Beratung inklusive Schule im Landkreis Northeim
      Einrichtung:Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig)
      Adresse:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Northeim
      Dezernat 2
      Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
      Arentsschildtstr. 15
      37154 Northeim
      Ansprechpartner:Frau Jüchter-Kasper, Leiterin RZI Northeim
      Telefon:05551 9109546; Mobil: 0172 6553305
      E-Mail:heidi.juechter-kasper@rlsb-bs.niedersachsen.de
      Website:https://www.rlsb.de/bu
      Zielgruppe:Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
      • Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Eltern oder andere Sorgeberechtigte
      • Schülerinnen und Schüler
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
      • Pädagogische Fachkräfte
      …mit Fragen zu:
      • sozial und emotional auffälligem Verhalten
      • Unterrichtsstörungen und Konflikte
      • Schulangst, Schulphobie
      • Schulverweigerung, Schulabsentismus
      • schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
      • motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und Konzentration
      Was ist das Ziel?• Prävention und Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern u.
      Jugendlichen
      • Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen
      Ressourcen und Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von
      Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
      • Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
      • Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller Teams
      Wie arbeiten wir?Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
      Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.
      Verfahren:Die Beratung erfolgt durch externe Berater*innen. Das Angebot umfasst lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert. Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
      • Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der
      Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
      • Förderplanerstellung
      • Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
      • geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem
      Schulleben
      • Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleich
      • Nutzung außerschulischer Ressourcen
      • Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
      • Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich
      emotionale und soziale Entwicklung
      • Installation von Helfersystemen
      • Erziehungsfragen
      • Mitwirkung bei Übergängen
      • Aspekte der Berufsvorbereitung
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Beratungsanfragen erfolgen über das Bildungsportal Niedersachsen oder über das RZI Northeim.
      Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich.
      PDFInformationen als PDF-Datei
    • ►▼Beratung Inklusive Schule im Landkreis und Stadt Göttingen
      Einrichtung:Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis und Stadt Göttingen
      Adresse:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Göttingen
      Dezernat 2
      Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
      Neutorstraße 6
      37115 Duderstadt
      Ansprechpartner:Frau Galonska, Leiterin RZI Göttingen
      Telefon:05527 9988741 oder 0172 1906359
      E-Mail:katja.galonska@rlsb-bs.niedersachsen.de
      Website:https://www.rlsb.de/bu
      Zielgruppe:Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
      • Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Eltern oder andere Sorgeberechtigte
      • Schülerinnen und Schüler
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
      • Pädagogische Fachkräfte
      …mit Fragen zu:
      • sozial und emotional auffälliges Verhalten
      • Unterrichtsstörungen und Konflikte
      • Schulangst, Schulphobie
      • Schulverweigerung, Schulabsentismus
      • schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
      • motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und Konzentration
      Was ist das Ziel?• Prävention und Förderung der emotionalen und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
      • Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen
      Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei
      herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
      • Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
      • Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller Teams
      Wie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Berater*innen. Das Angebot umfasst sowohl lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.
      Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
      • Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der
      Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
      • Förderplanerstellung
      • Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
      • geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und dem Schulleben
      • Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleiches
      • Nutzung außerschulischer Ressourcen
      • Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
      • Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im
      Bereich emotionale und soziale Entwicklung
      • Installation von Helfersystemen
      • Erziehungsfragen
      • Mitwirkung bei Übergängen
      • Aspekte der Berufsvorbereitung
      Verfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen oder über das RZI Göttingen.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich.
      PDFInformationen als PDF-Datei
    • ►▼Beratung Präventionsarbeit im Landkreis Göttingen
      Einrichtung:Kommunales Präventionsmanagement (PaC – Prävention als Chance / Präventionsketten)
      Adresse:Landkreis Göttingen
      FD Frühe Hilfen, Prävention
      Reinhäuser Landstraße 4
      37083 Göttingen
      Ansprechpartner:Frau Brauschke, Frau Stöber und Frau Wallis
      Telefon:0551 525-2421; 0551 525-2856; 0551 525-9218
      E-Mail:brauschke@landkreisgoettingen.de; stoeber.s@landkreisgoettingen.de; wallis@landkreisgoettingen.de
      Website:https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3949/show
      Zielgruppe:Das Programm richtet sich an alle an Sozialisation Beteiligte einer Kommune.
      Vorrangige Zielgruppen sind Fachkräfte an Kita/ Grundschule und Weiterführender Schule sowie Kinder/ Jugendliche und deren Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten.
      Darüber hinaus werden kommunale Akteure im Bereich der Prävention und der Kinder- und Jugendarbeit, kommunale Verantwortungsträger sowie lokale Netzwerke einbezogen.
      Was ist das Ziel?Aufgabe von PaC ist es, Kommunen und ihre Bildungseinrichtungen in ihrer sehr bedeutenden und schwierigen Präventionsarbeit zu unterstützen. Ziel ist, gemeinsam eine nachhaltige, ganzheitliche und insbesondere vernetzte Prävention einer ganzen Kommune aufzubauen und zu verankern. Mit bedarfsgenauer Weiterbildung der Fachkräfte, Sensibilisierung und Stärkung der Eltern sowie dem Ausbau von Netzwerken ziehen viele Akteure an einem Strang. Aufeinander abgestimmte (evaluierte) Maßnahmen und Angebote greifen ineinander und ergänzen sich. Die sozialen Kompetenzen werden gestärkt, das Klima in Klassen, an Schulen und in der Kommune verbessert sich. Gewalt, Regelverletzungen und Sachbeschädigungen werden langfristig reduziert.
      Wie arbeiten wir?Als ein Mehrebenen-Programm bindet PaC von der Kita bis zur weiterführenden Schule und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit alle wichtigen Akteure vor Ort ein.
      Zunächst erfolgt eine Analyse des "Ist-Standes" in der Kommune: welche Einrichtungen arbeiten bereits wie und mit welchen Programmen? Welche Netzwerke/ Arbeitsgruppen sind bereits vorhanden? Anschließend erfolgt eine Bedarfsanalyse in Bezug auf die drei großen Zielgruppen Fachkräfte, Kinder/Jugendliche und Eltern. Gemäß den Bedarfen werden geeignete Präventionsmaßnahmen umgesetzt und der Ausbau tragfähiger Netzwerke unterstützt. Entwicklungsorientierte und aufeinander abgestimmte Präventionsangebote tragen zur Reduzierung von Risikofaktoren bei und stärken Schutzfaktoren. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen für Fachkräfte, Projekte in den Einrichtungen, Veranstaltungen, Elternnachmittage, u.a.. Maßgeblich ist die nachhaltige Verankerung der Themen sowie das vernetzte Vorgehen in der Kommune/ im Landkreis.
      Verfahren:Zunächst muss ein politischer Beschluss vorliegen, um PaC dauerhaft in der Kommune umzusetzen. Aus den Erfahrungen bei der Implementierung von PaC hat sich gezeigt, dass sich etwa 80% aller Einrichtungen für die Umsetzung des Programmes aussprechen sollten.
      Bei Vorliegen des politischen Willens und der Bereitschaft der Einrichtungen wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Kommune und dem Landkreis geschlossen, die neben der Aufgabenverteilung auch die finanziellen Beteiligungen regelt.

      Nach Vertragsschluss sieht das Programm unter den Maßstäben kommunaler Beteiligung die Bildung einer (oder Anbindung an eine bestehende) Regional-, oder Fachgruppe vor. Eine übergeordnete Steuerungsgruppe erarbeitet die Ziele, setzt Themen, ist in die Entscheidung über Maßnahmen und Weiterbildungen, gemeinsame Aktionen sowie die Verteilung des Budgets eingebunden.

      Der Vertrag zwischen der Kommune und dem Landkreis wird jeweils über 4 Jahre geschlossen. Das Programm ist auf Dauer und damit auf langfristige und nachhaltige Prävention ausgerichtet, so dass eine dauerhafte Fortführung angestrebt wird.

      PaC-Kommunen Stand Juli 2020:
      Gemeinde Duderstadt, Samtgemeinde Radolfshausen, Samtgemeinde Gieboldehausen, Flecken Adelebsen, Gemeinde Walkenried
      Vor Vertragsschluss: Samtgemeinde Dransfeld
      In Vorbereitung: Gemeinde Hann. Münden
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Der Landkreis und die Kommune bilden ein gemeinsames Budget, aus dem alle Weiterbildungen, Projekte und Veranstaltungen finanziert werden. Auch die Vertretungskosten für die Kita-Fachkräfte werden aus diesem Budget finanziert. Der Landkreis beschäftigt derzeit zwei PaC-Koordinatorinnen, die eng mit einer*m kommunalen PaC-Koordinator*in (zur Zeit die Kinder- und Jugendreferent*innen der Kommunen) zusammenarbeiten.
      Anmerkungen:Nutzen von PaC für die Kommunen:
      • präventive Einzelmaßnahmen und Angebote werden vernetzt und strukturiert, Ressourcen werden
      gebündelt
      • Kommunen profitieren von der Erfahrung aus 7 Jahren Umsetzung von PaC im LK Göttingen und bereits
      bestehenden Strukturen
      • Die evaluierten Weiterbildungsangebote können hocheffizient genutzt werden: "Schnuppertrainings" in
      anderen Kommunen und Einrichtungen sind möglich, einrichtungs- und kommunenübergreifende
      Weiterbildungen führen zu höheren Qualitätsstandards bei Weiterbildungen und der Auswahl der Coaches,
      einrichtungsübergreifende Fortbildungen ermöglichen die Entwicklung gemeinsamer Konzepte sowie
      Erfahrungsaustausch in der Kommune und darüber hinaus
      • fachliche Weiterbegleitung bei der praktischen Umsetzung der Konzepte aus den Weiterbildungen
      • konzeptionelle Einbindung bedarfsgenauer Maßnahmen unter Einbeziehung lokaler Akteure
      • Entlastung der Einrichtungen bei der Organisation der Weiterbildungen und Sicherung der Kompatibilität
      der einzelnen Bausteine
      • Zieldefinition und Maßnahmenplanung immer unter Einbezug der Trias Fachkräfte, Eltern, Kinder/
      Jugendliche
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    • ►▼Polizeiinspektion Northeim
      Website:https://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/themen/praevention-in-der-pi-northeim-111937.html
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  2. Sonderpädagogische oder psychologische Beratung, Therapie und Medizin
    • ►▼Ambulante Psychiatrische Pflege
      Einrichtung:Agema GmbH
      Adresse:Weender Landstrasse 29
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Dietmar Thiele
      Website:https://agema-goettingen.de
      Was ist das Ziel?- Stabilisierung
      - Aufbau positiver Perspektiven
      - Erarbeiten einer Tagesstruktur
      - regelmäßiger Schulbesuch
      Wie arbeiten wir?Die Ambulante Psychiatrische Pflege ist eine aufsuchende Arbeit.
      Biografiearbeit ist dabei die Voraussetzung für ein methodisches Vorgehen in der Praxis.
      Die Pflegefachkraft erstellt mit dem Patienten unter Einbezug der Eltern eine psychisch sowie soziale Anamnese. Dabei werden Aspekte wie das häusliche Umfeld sowie soziale Kontakte mit einbezogen.
      Maßnahmen sowie Trainingseinheiten werden gemeinsam mit dem Patienten im Rahmen einer prospektiven Evaluation besprochen. Eine Anbindung an einen Therapeuten oder möglicherweise weiterer sozialer Institutionen werden ebenfalls von der Pflegefachkraft unterstützt und eingeleitet.
      Eine Tagesdokumentation sowie regelmäßiger Austausch mit dem behandelnden Facharzt sind dabei von großer Bedeutung. Dabei ist die Krankenbeobachtung unter Einbezug der Wirkung von Medikamenten oft unerläßlich.
      Nach dem Vertrauensaufbau wird der Pat. bei den jeweiligen Trainingseinheiten begleitet und beraten. Die Durchführung etwa von Expositionstraining, Psychoedukation, (re)aktivierung sozialer Kontakte sind oft wichtige Maßnahmen zum Aufbau positiver Perspektiven und tragen zur Genesung des Patienten erheblich bei.
      Verfahren:Der behandelnde Facharzt stellt eine entsprechende Verordnung für die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) aus.
      Der Facharzt bespricht die APP im Vorfeld mit dem Patient und dessen Erziehungsberechtigten.
      Darauf hin informiert mich der Facharzt oder den Sozialdienst der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP).
      Die Laufzeit beträgt vier Monate und kann je nach Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bis zu zwei Monate verlängert werden.
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    • ►▼Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt Göttingen
      Einrichtung:Stadt Göttingen
      Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle)
      Adresse:Danziger Straße 40, 3. OG
      37083 Göttingen
      Ansprechpartner:Ilke Konsek; Kontaktaufnahme für Klient*innen über das Sekretariat
      Telefon:0551-4004927 (Sekretariat)
      E-Mail:erziehungsberatungsstelle@goettingen.de
      Website:https://www.goettingen.de/rathaus/service/dienstleistungen/beratung-fuer-kinder-jugendliche-und-familien.html
      Zielgruppe:- Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende, Erziehungsberechtigte
      - Erzieher*innen und andere professionelle Bezugspersonen, die mit Kindern und
      Jugendlichen leben und arbeiten
      Was ist das Ziel?- Unterstützung der psychosozialen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen
      Volljährigen und Förderung der Erziehungsfähigkeit von Erziehungsberechtigten
      - Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung persönlicher und familienbezogener
      Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren
      Wie arbeiten wir?Ausgehend von dem formulierten Hilfebedarf suchen wir mithilfe psychologischer und beraterischer Methoden gemeinsam mit den Ratsuchenden nach individuell passenden Lösungen.
      Die Ratsuchenden kommen nach Terminvereinbarung in die Beratungsstelle. Mithilfe psychologischer Methoden und unter Einbeziehung möglichst vielseitiger Informationen versuchen wir das aktuelle Problem umfassend zu ergründen und zu verstehen. Es kann auch eine Leistungsdiagnostik sinnvoll sein, um z.B. das Arbeitsverhalten, das Leistungspotential und das Fähigkeitsspektrum eines Kindes zu erfassen. Wenn es als diagnostisch notwendig erachtet wird, finden nach Absprache auch Hospitationen in der Schule statt. Auf der Basis dieser Diagnostik kann dann das weitere Vorgehen erarbeitet werden.
      Das multidisziplinäre Fachteam setzt sich aus psychologischen und pädagogischen Fachkräften mit therapeutischen Zusatzausbildungen zusammen.
      Die Frequenz und Dauer der Beratungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
      Verfahren:Die Kontaktaufnahme erfolgt über unser Sekretariat, es wird zeitnah ein Termin für die persönliche oder telefonische Anmeldung vereinbart. Im Rahmen des ausführlichen Anmelde- gesprächs mit einer Beratungsfachkraft findet eine erste Auftragsklärung und Eingrenzung der Fragestellung statt. Eine kontinuierliche Beratung kann angeboten werden, sobald ein Beratungsplatz frei ist. In Krisen und bei Notfällen können Beratungen jedoch auch kurzfristig erfolgen. Jugendliche Selbstmelder und Schulabsentismus werden als Notfälle gewertet.
      Die Beratung ist in der Regel freiwillig. Für die Berater*innen gilt die (ärztliche) Schweigepflicht, soll ein Austausch mit anderen Fachkräften erfolgen, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Betroffenen bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen notwendige Voraussetzung.
      Das Spektrum der Leistungen reicht über Einzel-, Paar-, und Familienberatung, Mediation bis hin zu Gruppenangeboten für Eltern oder Kinder. In welchem Setting gearbeitet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit anderen pädagogischen, medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen zusammen.
      Voraussetzung für die Beratung ist eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, eine Veränderungsmotivation und ein gewisses Maß an Verbindlichkeit.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es entstehen den Ratsuchenden keine Kosten;
      Rechtsgrundlage: u.a. § 28 SGB VIII in Verbindung mit §§ 27 und 41 SGB VIII
      PDFInformationen als PDF-Datei
    • ►▼Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern aus Bovenden, Gleichen, Radolfshausen
      Einrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
      Caritasverband Südniedersachsen e. V.
      Adresse:Beratungsstelle Göttingen,
      Godehardstraße 18, 37081 Göttingen
      Telefon:0551 999590
      E-Mail:beratungsstelle@caritas-suedniedersachsen.de
      Website:https://caritas-suedniedersachsen.de/erziehungsberatungsstelle
      Zielgruppe:Eltern, Schülerinnen und Schüler, pädagogisches Personal
      Was ist das Ziel?Hilfestellung und Orientierung zum Umgang mit Schulabsentismus
      Wie arbeiten wir?• Beratung bei Ängsten, Leistungsschwierigkeiten, sozialen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten von
      Schülerinnen und Schülern
      • Klärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung
      • Psychologische / soziale Diagnostik
      Verfahren:1. Der/ die Ratsuchende wendet sich direkt an die Beratungsstelle. Ein Termin wird in der Beratungsstelle
      oder am Schulstandort vereinbart. Auch Kooperationspartner können die Anbindung an die
      Beratungsstelle unterstützen.
      2. In der Regel erfolgt vorerst ein Einzeltermin mit der/ dem Ratsuchenden. Bei Bedarf werden weitere
      Personen in den Folgeprozess mit einbezogen.
      3. Im Fokus der Beratung steht der/ die Ratsuchende mit ihrem Anliegen/Auftrag.
      4. Die Beratung ist freiwillig und kann so lange in Anspruch genommen werden, wie die Gespräche hilfreich
      erscheinen oder eine andere Hilfeform angezeigt ist.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es fallen keine Kosten an / § 28 SGB VIII
      PDFInformationen als PDF-Datei
    • ►▼Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern aus Duderstadt und Gieboldehausen
      Einrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
      Caritasverband Südniedersachsen e. V.
      Schützenring 1
      37115 Duderstadt
      Adresse:Schützenring 1
      37115 Duderstadt
      Telefon:0 55 27 / 98 13-60
      E-Mail:beratungsstelle@caritas-suedniedersachsen.de
      Website:https://caritas-suedniedersachsen.de/erziehungsberatungsstelle
      Zielgruppe:Eltern, Schülerinnen und Schüler, pädagogisches Personal
      Was ist das Ziel?Hilfestellung und Orientierung zum Umgang mit Schulabsentismus
      Wie arbeiten wir?• Beratung bei Ängsten, Leistungsschwierigkeiten, sozialen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten von
      Schülerinnen und Schülern
      • Klärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung
      • Psychologische / soziale Diagnostik
      Verfahren:1. Der/ die Ratsuchende wendet sich direkt an die Beratungsstelle.
      Ein Termin wird in der Beratungsstelle oder
      am Schulstandort vereinbart. Auch Kooperationspartner können die Anbindung an die Beratungsstelle
      unterstützen.
      2. In der Regel erfolgt vorerst ein Einzeltermin mit der/ dem Ratsuchenden. Bei Bedarf werden weitere
      Personen in den Folgeprozess mit einbezogen.
      3. Im Fokus der Beratung steht der/ die Ratsuchende mit ihrem Anliegen/Auftrag.
      4. Die Beratung ist freiwillig und kann solange in Anspruch genommen werden, wie die Gespräche hilfreich
      erscheinen oder eine andere Hilfeform angezeigt ist.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es fallen keine Kosten an / § 28 SGB VIII
      PDFInformationen als PDF-Datei
    • ►▼Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Hann.-Muenden, Staufenberg
      Einrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
      Adresse:Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen e.V.
      Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2-6 (Geschwister-Scholl-Haus)
      34346 Hann. Münden
      Telefon:Anmeldung: 05541 73131
      E-Mail:eb-hmue@awo-goettingen.de
      Website:http://www.awo-goettingen.de/awo-goettingen/node/35
      Zielgruppe:Kinder:
      • die häufig ängstlich oder unsicher sind,
      • die schwer Freunde und Spielkameraden finden können,
      • die oft Wutanfälle bekommen,
      • die sich schlecht konzentrieren können, nervös oder zappelig sind,
      • die oft Kopf- oder Bauchschmerzen haben oder einnässen,
      • die nicht spielen können,
      die traurig und verschlossen sind.

      Jugendliche
      die in ihren Familien nicht mehr zurecht kommen,
      die Probleme mit sich selbst oder Freund/ Freundin haben,
      die häufig Ärger in Schule oder Betrieb haben,
      die mit Missbrauch / Misshandlung nicht fertig werden,
      die sich einfach mal aussprechen wollen.

      Eltern
      die über das Verhalten ihrer Kinder zu Hause, unter Freunden oder in der Schule / Kindergarten beunruhigt
      sind,
      die Fragen zur Erziehung oder Entwicklung ihrer Kinder haben,
      die körperliche Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit seelischen Belastungen sehen und Hilfe
      benötigen,
      die sich Sorgen machen über Konflikte im Zusammenleben der Familie,
      die durch Trennung, Scheidung oder seelische Krisen belastet sind,
      die als Alleinerziehende Rat suchen
      Wie arbeiten wir?Je nach Problem und Ihren Bedürfnissen arbeiten wir mit
      • dem einzelnen Kind oder Elternteil
      • den Eltern
      • der ganzen Familie
      • Kindergruppen
      • Elterngruppen
      Wenn es uns sinnvoll erscheint und die Familien damit einverstanden sind, nehmen wir Kontakt zu Schulen, Kindergärten oder Ärzten auf.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Unsere Arbeit steht unter Schweigepflicht.
      Es entstehen Ihnen keine Kosten.
      Anmerkungen:Wir bieten außerdem an und sind offen für Zusammenarbeit und Austausch mit Mitarbeitern aus anderen Institutionen im pädagogischen und psychosozialen Bereich (u.a. Supervision).

      Wir sind gerne bereit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder diese zu gestalten, in denen es um erziehungsrelevante Themen und aktuelle pädagogische Fragestellungen geht. Dabei sehen wir es als Ziel an, unsere Angebote möglichst gemeindenah zu gestalten.
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    • ►▼Beratungstelle für Eltern, Kinder und Jugendlich für Bad Grund, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Hattorf, Herzberg, Osterode, Walkenried
      Einrichtung:Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Osterode am Harz,
      Dörgestraße 31
      37520 Osterode am Harz
      Telefon:Sekretariat: 05522 960-4470
      Website:https://www.landkreisgoettingen.de/verwaltung/dienstleistungen/details/erziehungsberatung-osterode-a.-h.html
      Zielgruppe:Unser Angebot richtet sich an Eltern, allein erziehende Mütter und Väter, Adoptiv -, Stief - und Pflegeeltern. Dass bei der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Laufe der Zeit immer wieder Schwierigkeiten und Krisen auftauchen, ist eigentlich normal. Sinnvoll ist, sich möglichst rechtzeitig professionelle Unterstützung zu holen, damit kleine Sorgen auch klein bleiben.
      Sie sollten aufmerksam werden, wenn Ihr Kind
      auffallend oft krank ist, über Bauch – und Kopfweh klagt
      sich zurückzieht und sich nicht mehr mit Freunden treffen will
      sich übermäßig aggressiv verhält- nicht mehr zur Schule gehen möchte und/oder häufig schwänzt
      einnässt, einkotet oder wie ein Baby spricht
      vor vielen Dingen und Situationen Angst hat
      sich nicht an Grenzen und Regeln hält
      oder andere Verhaltensweisen zeigt, die Sie sich nicht erklären können und die Sie beunruhigen.

      Es kann aber auch sein, dass Sie sich in bestimmten Erziehungsfragen unsicher fühlen und nicht genau wissen, was Sie erlauben oder verbieten sollen. Vielleicht fällt es Ihnen schwer, konsequent zu sein oder Sie geraten mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin immer wieder in Streit darüber, welche Werte Sie Ihrem Kind vermitteln wollen oder welche Familienregeln denn nun gelten sollen.
      Wenn Sie getrennt oder geschieden sind, können Sie sich mit unserer Unterstützung als Eltern über die Angelegenheiten Ihres Kindes unterhalten und Regelungen finden und verabreden.
      Wie arbeiten wir?Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (früher Erziehungsberatungsstelle) bietet psychologische und pädagogische Diagnostik, Beratung und therapeutische Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungspersonen. Sie können sich insbesondere bei Erziehungsfragen und -Schwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten, Schul- und Ausbildungsproblemen, familiären Krisen, Trennung und Scheidung an die Beratungsstelle wenden.
      Die Beratung setzt voraus, dass die Ratsuchenden freiwillig das Angebot wahrnehmen. Damit sich eine geschützte Vertrauensbeziehung zur Beratungsperson entwickeln kann, werden alle Gesprächsinhalte vertraulich behandelt.
      Verfahren:Sie können sich täglich telefonisch von 09:00 - 12:00 Uhr in unserem Sekretariat anmelden.
      Nach der telefonischen Anmeldung erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein Erstgespräch, das dazu dient, sich einen ersten Eindruck darüber zu verschaffen, welche Fragen oder Schwierigkeiten Sie zu uns führen. Wir besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen und suchen nach ersten Lösungen und was das Ziel einer Beratung oder Therapie sein könnte. Jede Beratung dauert 50 – 60 Minuten.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Die Beratung ist kostenlos.
      Rechtsgrundlage: § 28 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)
      Anmerkungen:Wir beraten zusätzlich in unserer Außenstelle Bad Sachsa (Mittwoch).
      Die Anmeldung für die Außenstelle erfolgt ebenfalls zentral über die Beratungsstelle in Osterode.

      Was sollte ich sonst noch wissen?
      Erste Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie unter: https://www.landkreisgoettingen.de/unsere-themen/kinder-jugend-und-familie/erziehungsberatungsstelle-osterode-a.h/2017-02-01/erziehungsberatung.html?type=2
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    • ►▼Beratungstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Flecken Adelebsen, Friedland, Dransfeld und Rosdorf
      Einrichtung:AWO Bertungstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
      Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen e.V.
      Jutta-Limbach-Str. 3
      37073 Göttingen
      Telefon:Anmeldung: 0551 50091-0
      E-Mail:eb-goe@awo-goettingen.de
      Website:http://www.awo-goettingen.de/awo-goettingen/node/35
      Zielgruppe:Kinder
      • die häufig ängstlich oder unsicher sind,
      • die schwer Freunde und Spielkameraden finden können,
      • die oft Wutanfälle bekommen,
      • die sich schlecht konzentrieren können, nervös oder zappelig sind,
      • die oft Kopf- oder Bauchschmerzen haben oder einnässen,
      • die nicht spielen können,
      • die traurig und verschlossen sind.
      Jugendliche
      • die in ihren Familien nicht mehr zurecht kommen,
      • die Probleme mit sich selbst oder Freund/ Freundin haben,
      • die häufig Ärger in Schule oder Betrieb haben,
      • die mit Missbrauch / Misshandlung nicht fertig werden,
      • die sich einfach mal aussprechen wollen.
      Eltern
      • die über das Verhalten ihrer Kinder zu Hause, unter Freunden oder in der Schule / Kindergarten
      beunruhigt sind,
      • die Fragen zur Erziehung oder Entwicklung ihrer Kinder haben,
      • die körperliche Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit seelischen Belastungen sehen und
      Hilfe benötigen,
      • die sich Sorgen machen über Konflikte im Zusammenleben der Familie,
      • die durch Trennung, Scheidung oder seelische Krisen belastet sind,
      • die als Alleinerziehende Rat suchen
      Wie arbeiten wir?Information, Beratung, Therapie. In Form von Einzelberatung und Familiengesprächen versuchen wir, mit Ihnen gemeinsam die Probleme zu verstehen, neue Wege auszuprobieren und Lösungen zu finden.
      Verfahren:Je nach Problem und Ihren Bedürfnissen arbeiten wir mit
      • dem einzelnen Kind oder Elternteil
      • den Eltern
      • der ganzen Familie
      • Kindergruppen
      • Elterngruppen
      Wenn es uns sinnvoll erscheint und die Familien damit einverstanden sind, nehmen wir Kontakt zu Schulen, Kindergärten oder Ärzten auf.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Unsere Arbeit steht unter Schweigepflicht.
      Es entstehen Ihnen keine Kosten.
      Anmerkungen:Wir bieten außerdem an und sind offen für Zusammenarbeit und Austausch mit Mitarbeitern aus anderen Institutionen im pädagogischen und psychosozialen Bereich (u.a. Supervision).
      Wir sind gerne bereit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder diese zu gestalten, in denen es um erziehungsrelevante Themen und aktuelle pädagogische Fragestellungen geht. Dabei sehen wir es als Ziel an, unsere Angebote möglichst gemeindenah zu gestalten.
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    • ►▼Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Holzminden (für Kinder aus Bodenfelde, Dassel, Einbeck, Uslar)
      Einrichtung:Albert-Schweitzer-Therapeutikum Holzminden
      Telefon:05531 9311 0
      Website:https://familienwerk.info/einrichtungen/klinik-holzminden/institutsambulanz
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    • ►▼Familienberatungstellen in Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim, Uslar
      Einrichtung:FAMILIEN-BERATUNGSSTELLE für Kinder, Jugendlliche und Erziehende
      Hullerser Str. 19
      37574 Einbeck
      Adresse:Landkreis Northeim
      FAMILIEN-BERATUNGSSTELLE für Kinder, Jugendlliche und Erziehende
      Hullerser Str. 19
      37574 Einbeck
      Ansprechpartner:E-Mail:
      Telefon:Sekretariat 05551 7088240
      E-Mail:ebein@landkreis-northeim.de
      Website:https://www.landkreis-northeim.de/familie-und-senioren/familie/familienberatungsstelle/
      Verfahren:Das Sekretariat der Familienberatungsstelle erreichen Sie Montag - Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
      Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr

      Beratungstermine werden individuell und auch außerhalb der Servicezeiten vereinbart.
      Anmerkungen:Die Beratungen sind streng vertraulich und kostenfrei. Selbstverständlich sind auch anonyme Beratungen jederzeit möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.
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    • ►▼Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen
      Website:https://www.goettingen.de/verwaltung/struktur/details/kinder-und-jugendgesundheit
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    • ►▼Gesundheitsamt Northeim
      Website:https://www.landkreis-northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/kinder-und-jugendaerztlicher-dienst-900000357-23900.html?myMedium=1&auswahl=0
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    • ►▼Klinik für Kinder- Jugendpsychiatrie und Psychotherapie AMEOS Klinikum Hildesheim (für Kinder aus Bad Gandersheim, Kalefeld, Kreiensen)
      Website:https://www.ameos.eu/standorte/ameos-west/hildesheim/ameos-klinikum-hildesheim/leistungen/kinder-und-jugendpsychiatrie-und-psychotherapie/institutsambulanz/
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    • ►▼Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Göttingen
      Einrichtung:Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Göttingen
      Station 0031 Psychosomatik
      Adresse:Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
      Universitätsmedizin Göttingen
      Robert-Koch-Straße 40
      37075 Göttingen
      Ansprechpartner:Leitstelle der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
      Telefon:0551 3966210
      Website:https://kinderklinik.umg.eu/patienten-besucher/behandlungsspektrum/paediatrische-psychosomatik/
      Zielgruppe:In der pädiatrischen Psychosomatik betreuen wir Kinder und Jugendliche mit psychischen und psychosozialen Belastungsstörungen.
      Das Behandlungsspektrum umfasst unter anderem:
      psychosomatische Störungen bei chronischen Erkrankungen
      Essstörungen wie Anorexia nervosa, Bulimie und Adipositas
      somatoforme Störungen
      dissoziative Störungen
      Angststörungen
      Schulverweigerung
      Enuresis und Enkopresis
      frühkindliche Anpassungs- und Fütterstörungen.
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    • ►▼Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Göttingen (für Kinder Stadt u. Landkreis Göttingen, Hardegsen, Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim)
      Einrichtung:Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Göttingen
      Institutsambulanz
      Adresse:Universitätsmedizin Göttingen
      Psychosoziale Medizin / Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie
      Von-Siebold-Str. 5
      37075 Göttingen
      Ansprechpartner:Sekretariat Institutsambulanz
      Telefon:0551 39-62444
      Website:http://www.kjp.med.uni-goettingen.de/de/content/patienten/245.html
      Wie arbeiten wir?In unserer Ambulanz sind Ärzte, Psychologen, Pflegepersonen und Psychotherapeuten für Sie da. Unser Angebot richtet sich an Kinder- und Jugendliche aller Altersstufen bis zum 18. Lebensjahr. Unsere Patienten werden zum Erstgespräch in der Regel zusammen mit ihren Eltern bzw. primären Bezugspersonen (z.B. Pflegeeltern) gesehen. Es folgen eine ausführliche kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung unter Einbeziehung von wichtigen Fremdeinschätzungen (z.B. von Betreuungspersonen in Schule/Kindergarten) sowie eine testpsychologische und körperlich-neurologische Untersuchung. Nach Abschluss der Diagnostik werden die Befunde sowie weiterführende Unterstützung und Therapieangebote ausführlich mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen. Je nach Störungsbild und Notwendigkeit zur Erweiterung des Helfersystems unterstützen wir Familien auch bei der Anbahnung und Installation flankierender Hilfen.
      Verfahren:Folgende Störungsbilder werden u.a. diagnostiziert und behandelt:
      affektive Störungen (z.B. Depression)
      andere emotionale und Verhaltensstörungen des Kindes- und Jugendalters
      Ängste und Phobien
      Anpassungsstörungen auf Veränderungen und Belastungen
      Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörungen
      Autismus-Spektrum-Störungen
      Dissoziative und somatoforme Störungen
      Essstörungen (Anorexie und Bulimie)
      Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
      Psychische Auffälligkeiten bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen unseres Einzugsgebietes
      (in enger Kooperation mit der Jugendhilfe Südniedersachsen, JSN)
      Schizophrenie
      Tic-sStörungen
      Traumafolgestörungen (Posttraumatische Belastungsstörung)
      Anmerkungen:Notdienst:
      Unser Notdienst ist für die Bereiche Stadt und Landkreis Göttingen, Osterode, Hann- Münden und Teile des Landkreises Northeim (Stadtgebiet Northeim, sowie die Gemeinden Hardegsen, Moringen, Nörten-Hardenberg und Katlenburg) rund um die Uhr für Kinder- und Jugendliche mit akuten psychiatrische Problemen geöffnet. Insbesondere richtet sich dies an Kinder- und Jugendliche in akuten Krisen und mit Suizidgefährdung.
      Notfälle:
      Telefonisch erreichen Sie uns im Notfall über: 0551/39-66610 bzw. 0551/39-66611

      Sollte sich ihr Kind bereits in ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung befinden, bitten wir Sie, während der Sprechstundenzeiten, zunächst dorthin Kontakt aufzunehmen um die weiteren Schritte zu besprechen.
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    • ►▼Medizinische Rehabiltation, Fachklinik Waldweg
      Einrichtung:ifas gGmbH
      Fachklinik Waldweg
      Adresse:Waldweg 14
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Irina Jeschke
      Telefon:0551/38448010
      E-Mail:fachklinik.waldweg@ifas-goettingen.de
      Website:https://ifas-goettingen.de/angebote/jugendliche/fachklinik-waldweg/
      Zielgruppe:Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 19 Jahren (individuelle Ausnahmefälle bis 21 Jahre) mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und vergleichbar schwere psychische Erkrankungen (Depressionen, Zwangsstörungen, Angsterkrankungen, Autismus-Spektrum-Störungen, beginnende Persönlichkeitsstörungen, etc.)
      Was ist das Ziel?Die Behandlung verfolgt das Ziel, die Teilhabe der Jugendlichen/jungen Erwachsenen am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Es gilt einer drohenden psychischen Behinderung vorzubeugen, sie zu heilen, zubessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Die Teilnehmer*innen verbessern ihre Fähigkeit, sich im Alltag zurechtzufinden, lernen mit ihrer Erkrankung umzugehen und werden belastungsfähiger und üben sich im Umgang mit Gleichaltrigen sowie allgemein in gesellschaftlicher Kommunikation. Insgesamt entwickeln sie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Zukunftsperspektive.
      Wie arbeiten wir?Die Rehabilitationsmaßnahme ist in Eingangs-, Interventions- und Integrationsphase unterteilt. In der Eingangsphase (4 – 6 Wochen) der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durchläuft der*die Jugendliche/junge Erwachsene ein klinikinternes Tagesprogramm. Es geht um das Einüben einer Tagesstruktur und einer damit verbundenen Aktivierung. Der allgemeine Rehabilitationswochenplan beinhaltet u.a. Gruppenunterricht und schulische Einzelförderung, Ergotherapie und Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischer Orientierung. In der Interventionsphase zielt das Behandlungskonzept, neben der Förderung von Selbstständigkeit, darauf ab, dass die Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu einem individuell abgestimmten Zeitraum Schritte in externe Belastungserprobungen unternehmen und diese erfolgreich bewältigen. Dies kann ein Schulversuch in einer individuell ausgewählten Schule sein. In der Integrationsphase werden rehabilitationsspezifische Maßnahmen für die Zeit nach der stationären Maßnahme vorbereitet. Hierzu zählen reguläre Schulbesuche und Jugendhilfemaßnahmen.
      Verfahren:Vor Aufnahme erfolgt ein etwa einstündiges Informationsgespräch in den Räumen der Fachklinik Waldweg. Sofern der*die Jugendliche/junge Erwachsene für die Maßnahme geeignet erscheint und Interesse an einer Aufnahme hat, findet in einem nächsten Schritt ein Gutachtengespräch durch die ärztliche Leitung der Klinik statt. Nach Antragstellung bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung und deren Bestätigung einer Kostenübernahme kann - sobald ein Platz frei ist - die Aufnahme erfolgen.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Finanziert wird die Maßnahme, deren Dauer zwischen 6 und 12 Monaten beträgt, in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen (§ 40, Abs. 2 SGB V, in Anlehnung an die RPK-Empfehlungsvereinbarungen) und der Deutschen Rentenversicherung.
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    • ►▼Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis und Stadt Göttingen
      Einrichtung:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Göttingen
      Dezernat 2
      Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
      Ansprechpartner:Katja Galonska
      Telefon:05527 9988741, mobil: 0172 1906359
      E-Mail:katja.galonska@rlsb-bs.niedersachsen.de
      Website:https://www.rlsb.de/bu
      Zielgruppe:Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
      Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende schulische Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.

      Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
      - Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      - Eltern oder andere Sorgeberechtigte
      - Schülerinnen und Schüler
      - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
      - Pädagogische Fachkräfte

      …mit Fragen zu folgenden Themen:
      - sozial und emotional auffälliges Verhalten
      - Unterrichtsstörungen und Konflikte
      - Schulangst, Schulphobie
      - Schulverweigerung, Schulabsentismus
      - schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
      - motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und Konzentration
      Was ist das Ziel?- Prävention u. Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
      - Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
      - Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
      - Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller Teams
      Wie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Beraterinnen und Berater. Das Angebot bietet eine lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.

      Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
      - Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
      - Förderplanerstellung
      - Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
      - geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem Schulleben
      - Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs
      - Nutzung außerschulischer Ressourcen
      - Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
      - Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
      - Installation von Helfersystemen
      - Erziehungsfragen
      - Mitwirkung und Beratung bei Übergängen
      - Aspekte der Berufsvorbereitung
      Verfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen (siehe Link zum Angebot) oder über die RZI Göttingen bzw. Northeim.
      Die Beauftragung der Lehrkräfte im Mobilen Dienst ES erfolgt durch die jeweilige RZI-Leitung.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich.
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    • ►▼Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis Northeim
      Einrichtung:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Northeim
      Dezernat 2
      Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
      Ansprechpartner:Heidi Jüchter-Kasper
      Telefon:05551 9109546, mobil: 0172 6553305
      E-Mail:heidi.juechter-kasper@rlsb-bs.niedersachsen.de
      Website:https://www.rlsb.de/bu
      Zielgruppe:Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
      Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende schulische Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.

      Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
      - Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      - Eltern oder andere Sorgeberechtigte
      - Schülerinnen und Schüler
      - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
      - Pädagogische Fachkräfte

      …mit Fragen zu folgenden Themen:
      - sozial und emotional auffälliges Verhalten
      - Unterrichtsstörungen und Konflikte
      - Schulangst, Schulphobie
      - Schulverweigerung, Schulabsentismus
      - schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
      - motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und Konzentration
      Was ist das Ziel?- Prävention u. Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
      - Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
      - Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
      - Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller Teams
      Wie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Beraterinnen und Berater. Das Angebot bietet eine lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.

      Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
      - Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
      - Förderplanerstellung
      - Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
      - geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem Schulleben
      - Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs
      - Nutzung außerschulischer Ressourcen
      - Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
      - Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
      - Installation von Helfersystemen
      - Erziehungsfragen
      - Mitwirkung und Beratung bei Übergängen
      - Aspekte der Berufsvorbereitung
      Verfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen (siehe Link zum Angebot) oder über die RZI Göttingen bzw. Northeim.
      Die Beauftragung der Lehrkräfte im Mobilen Dienst ES erfolgt durch die jeweilige RZI-Leitung.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich.
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    • ►▼Schulpsychologische Beratung
      Einrichtung:Niedersächsische Landesschulbehörde
      Außenstelle Göttingen - Dezernat 5
      Adresse:Herzberger Landstraße 14
      37085 Göttingen
      Ansprechpartner:Sekretariat: Marion Bleyer
      Telefon:0551-30985431
      E-Mail:marion.bleyer@nlschb.niedersachsen.de
      Website:https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/eltern-schueler/schulpsychologie/schulpsychologie-kontakt/regionalabteilung-braunschweig
      Zielgruppe:Schulpsychologische Beratung richtet sich an alle an Schule beteiligten Personen, z.B.:
      - Schüler*innen
      - Erziehungsberechtigte
      - Lehrkräfte
      - Schulleitungen
      - Netzwerkpartner*innen
      Was ist das Ziel?Wiederherstellung einer passenden, motivierenden Lernumgebung. Förderung von Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere an Schule und Bildung. Verbesserung (psychischer) Problemlagen. Systemische Betrachtung.
      Die schulpsychologische Beratung basiert auf der Freiwilligkeit der Ratsuchenden. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte können Beratung rund um das Thema Schulabsentismus anfragen. Ziel ist eine Erörterung der Problemlagen und gemeinsame Suche nach Lösungswegen, ggf. unter Einbeziehung weiterer Akteur*innen.
      Schulleitungen, Lehrkräfte und Netzwerkpartner*innen können sich zu Fällen beraten lassen, die als schwierig erlebt werden. Schulen werden unterstützt in der individuellen Ausgestaltung, Implementierung und Reflexion schuleigener Konzepte zum Thema Schulabsentismus.
      Wie arbeiten wir?Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und unabhängig. Anliegen der Ratsuchenden werden vertraulich behandelt (Schweigepflicht).
      Insbesondere beim Thema Schulabsentismus wirken wir im Einverständnis mit den Ratsuchenden auf eine Einbeziehung wichtiger Akteur:innen hin und motivieren zu einer systemischen Betrachtungsweise.
      Verfahren:Freier Zugang zur Schulpsychologie für alle Ratsuchenden.
      Erstkontakt über Telefon oder E-Mail direkt bei den zuständigen schulpsychologischen Dezernent:innen oder über die genannte zentrale Sachbearbeitung (Marion Bleyer).
      Die Beratung findet in der schulpsychologischen Beratungsstele oder in der Schule statt.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Kostenlos /
      (RdErl. d. MK v. 31.10.2011 - 34.2-81 410 (Nds.MBl. Nr.43/2011 S.830; SVBl. 1/2011 S.33), geändert durch RdErl. v. 22.6.2016 (Nds. MBl. Nr. 25/2016 S. 689; SVBl. 8/2016 S. 450)
      Anmerkungen:Wir nehmen keine Diagnosestellung und Therapie im klinischen Sinne.
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    • ►▼Wohngruppe JUMA - Junge Menschen mit Autismus, Vollstationäre pädagogische-therapeutische Einrichtung
      Einrichtung:ifas. Institut für angewandte Sozialfragen gemeinnützige GmbH
      Adresse:Weender Landstrasse 29
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Silke Skrastins
      Telefon:0551 54870-84
      E-Mail:silke.skrastins@ifas-goettingen.de
      Website:https://ifas-goettingen.de/angebote/wohnen/wg-juma/
      Zielgruppe:Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige mit der Primärdiagnose aus dem Autismus-Spektrum: Asperger-Syndrom und atypischer Austimus, High Functioning
      Was ist das Ziel?Ziel der vollstationären pädagogischen/therapeutischen Arbeit mit 24 Std. Betreuung ist, durch ein multiprofessionelles Team die jungen Menschen in einem intensiv unterstützendem Rahmen eines Alltagstrainings in ihrer Kompetenzentwicklung und Verselbstständigung zu unterstützen und auf die Wiederaufnahme des Schulbesuches oder die Aufnahme von Maßnahmen im beruflichen Bildungssystem sowie auf eine eigenständige Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft vorzubereiten.
      Wie arbeiten wir?Der Alltag in der WG ist klar strukturiert und richtet sich in der Betreuung und Förderung nach dem individ. Bedarf der jungen Menschen. Dabei geht es zunächst um "das Ankommen" in der neuen Wohnumgebung und dem neuen sozialen Gefüge. Im Rahmen einer internen Tagesstruktur aus pädagog. und ergotherap. Angeboten, Unterricht, Freizeit/Sport sowie "Hausdiensten" werden die TN in der Alltagsbewältigung begleitet und unterstützt. Die Arbeits- und Belastungsfähigkeit wird dabei kleinschrittig gesteigert, um die (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuches zu erzielen oder eine berufl. Perspektive zu entwickeln. In den Fachbereichen des ifas können dazu erste berufl. Erfahrungen gesammelt werden u. die TN entsprechend ihrer individ. Kompetenzen gefördert werden. Optional kann zudem der Übergang in die berufl. Reha-Maßnahmen für Autisten (B.O.R.A.), zur Erzielung der Ausbildungsreife oder eine Ausbildung, angeboten werden.
      Verfahren:Ratsuchende können sich an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf eine vollstationäre Versorgung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige stellen. Das Jugendamt wird den Hilfebedarf ermitteln und geeignete/bedarfsgerechte Angebote den Ratsuchenden vorschlagen. Bei Interesse durch die Ratsuchenden nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Einrichtungen auf und schlägt zum Kennenlernen der Einrichtung ein gemeinsames Informationsgespräch vor. Danach prüfen Ratsuchende und Einrichtung ob das Angebot für die bedarfsgerechte Unterstützung geeignet ist. Für die Beurteilung der Eignung können zudem noch Ärzt*innen, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen etc. zur Rate gezogen werden. Das Jugendamt wird bei Eignung des Angebotes eine Zusage der Kostenübernahme erteilen. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die Ziele gemeinsam mit dem Ratsuchenden durch das Jugendamt festgelegt und dienen nach Aufnahme in die Wohngruppe als Arbeitsgrundlage. Die Zielerreichung wird halbjährlich in sog. Hilfeplangesprächen überprüft. Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn die Ziele erreicht oder auch nicht erreicht werden oder der Ratsuchende auf Grund seiner mangelnden Mitarbeit, keine Auftragsgrundlage für die Betreuungsleistung mehr bietet. Eine Beendigung der Betreuung findet immer in Abstimmung mit dem Jugendamt als Kostenträger statt.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      §§ 27, 34, 35a sowie §§ 41 i.V.m. 34, 35a SGB VIII, in Einzelfällen auch nach §§ 76 i.V.m. 113 SGB IX in Form einer Einzelvereinbarung nach § 125 SGB IX
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    • ►▼Wohngruppen STRUKTUR, Vollstationäre Versorgung mit 24 Std.-Betreuung
      Einrichtung:ifas. Institut für angewandte Sozialfragen gemeinnützige GmbH
      Adresse:Weender Landstrasse 29
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Silke Skrastins
      Telefon:0551 54870-84
      E-Mail:silke.skrastins@ifas-goettingen.de
      Website:https://ifas-goettingen.de/angebote/wohnen/wg-struktur/
      Zielgruppe:Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige mit psychosozialen Problemlagen, einer seelischen Behinderung oder die von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
      Was ist das Ziel?Ziel ist im Rahmen einer vollstationären Versorgung mit 24 Std.-Betreuung durch ein multiprofessionelles Team die jungen Menschen zu befähigen den Alltag zu bewältigen, Struktur zu erlangen und aufrecht zu erhalten und soweit zu verselbstständigen, dass eine eigenverantwortliche Lebensführung sowie die Intergration in Schule / Arbeitswelt und Gesellschaft erreicht wird.
      Wie arbeiten wir?Im Rahmen einer Bezugsbetreuung stehen den Jugendlichen Ansprechpartner*innen zur Seite, die mit ihnen gemeinsam an den individ. gesteckten Zielen arbeiten. In diesem kooperativen, ressourcenorientierten Arbeitsbündnis werden die Eigenverantwortung, ein positives Selbstbild sowie die Resilienz unterstützt und gefördert. Die Wohngruppe bietet dabei ein Trainingsfeld, in dem das soz. Miteinander, das Einhalten einer Tagesstruktur (incl. einer sinnvollen Freizeitgestaltung), die Haushaltsführung sowie finanz. u. behördl. Angelegenheiten geübt und gefestigt werden.Dazu bieten wir: lebensprakt. Hilfen zur Alltagsbewältigung, Ermittlung individ. Fähig- /Fertigkeiten (Arbeitsdiagnostik), Unterstützung bei der schul./ berufl. Orientierung durch Arbeitstraining und Praktika, Stütz- u. Förderunterricht, Schulpflichterfüllung über Förderpläne in Kooperation mit Regel- und Berufsschulen, fließender Übergang in die berufl. Reha bei ifas, Ärztl. Beratung, therap. Gruppenangebote, Freizeitangebote,Elternarbeit.
      Verfahren:Ratsuchende können sich an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf eine vollstationäre Versorgung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige stellen. Das Jugendamt wird den Hilfebedarf ermitteln und geeignete/bedarfsgerechte Angebote den Ratsuchenden vorschlagen. Bei Interesse durch die Ratsuchenden nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Einrichtungen auf und schlägt zum Kennenlernen der Einrichtung ein gemeinsames Informationsgespräch vor. Danach prüfen Ratsuchende und Einrichtung ob das Angebot für die bedarfsgerechte Unterstützung geeignet ist. Für die Beurteilung der Eignung können zudem noch Ärzt*innen, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen etc. zur Rate gezogen werden. Das Jugendamt wird bei Eignung des Angebotes eine Zusage der Kostenübernahme erteilen. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die Ziele gemeinsam mit dem Ratsuchenden durch das Jugendamt festgelegt und dienen nach Aufnahme in die Wohngruppe als Arbeitsgrundlage. Die Zielerreichung wird halbjährlich in sog. Hilfeplangesprächen überprüft. Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn der junge Mensch seine Ziele erreicht hat, sich herausstellt, dass die Bedarfslage eine andere Unterstützungsform benötigt oder der Ratsuchende auf Grund seiner mangelnden Mitarbeit, keine Auftragsgrundlage für die Betreuungsleistung mehr bietet. Eine Beendigung der Betreuung findet immer in Abstimmung mit dem Jugendamt als Kostenträger statt.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      §§ 27, 34, 35a sowie §§ 41 i.V.m. 34, 35a SGB VIII, in Einzelfällen auch nach §§ 76 i.V.m. 113 SGB IX in Form einer Einzelvereinbarung nach § 125 SGB IX
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  3. Kinder- und Jugendhilfe
    • ►▼Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Landkreis Göttingen
      Website:https://www.landkreisgoettingen.de/verwaltung/struktur/details/team-allg.-sozialer-dienst-goe
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    • ►▼Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Landkreis Göttingen
      Website:https://www.landkreis-northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/allgemeiner-sozialdienst
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    • ►▼Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Stadt Göttingen
      Website:https://www.goettingen.de/verwaltung/struktur/details/sozialdienst-jugend
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    • ►▼Fachberatung im Kinderschutz für Bad Grund, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Hattorf, Herzberg, Osterode a. H., Walkenried
      Einrichtung:Landkreis Göttingen
      Telefon:0175 3445224
      Zielgruppe:Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, z.B.:
      Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter von Kindertagesstätten
      Lehrerinnen und Lehrer
      Kindertagespflegepersonen
      Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
      Ärztinnen und Ärzte
      Hebammen und Entbindungspfleger
      Berufsgeheimnisträger mit einem Anspruch auf Beratung auf Beratung durch eine insoweit erfahrenen Fachkraft.
      Wie arbeiten wir?Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung
      Beratung der Fachkraft bei Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendlichen
      Unterstützung bei der Suche nach geeigneten und notwendigen Hilfsangeboten
      Information über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Möglichkeiten anderer Institutionen
      Beratung in Fragen des Datenschutzes
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    • ►▼Fachberatung Kindeswohlgefährdung für Adelebsen, Dransfeld, Friedland, Hann.Münden, Rosdorf, Staufenberg
      Adresse:Arbeiterwohlfahrt
      Kreisverband Göttingen e.V.
      Jutta-Limbach-Str. 3
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Detlef Jansen (Dipl. Päd.) oder Vera Schreiber (Päd. M.A.)
      Telefon:0551 500 91 21 oder 0551 500 91 22
      E-Mail:d.jansen@awo-goettingen.de oder v.schreiber@awo-goettingen.de
      Website:http://www.awo-goettingen.de/awo-goettingen/sites/default/files/flyerebkw3.pdf
      Zielgruppe:• Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen- Tagespflegepersonen
      • Lehrer*innen, pädagogische Mitarbei-ter*innen
      • Ärzt*innen, Hebammen, Psycholog*innen- Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen
      • Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendbüros und der freien Jugendarbeit
      • Musik-, Tanzlehrer*innen, ehrenamtlich Tätige
      Was ist das Ziel?Das Ziel des Beratungsangebotes ist die gemeinsame Einschätzung des Gefährdungsrisikos, sowie die Erarbeitung einer fachlich angezeigten Vorgehensweise.
      Der Beratungsprozess erfolgt in folgenden Schritten:
      • Erkennen: Die Sammlung aller zur Verfügung stehender Informationen und deren Strukturierung ermöglicht
      einen fachlichen Blick auf die Situation.
      • Einschätzen: Gemeinsam mit der Fachkraft wird eine Erstbewertung erarbeitet.
      • Handeln: Alle zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten werden besprochen und weitere Schritte
      vereinbart.
      Wichtig dabei: Die Fallverantwortung bleibt bei der ratsuchenden Fachkraft.
      Wie arbeiten wir?Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen?!
      Ein Kind macht einen verstörten oder vernachlässigten Eindruck, erzählt von Übergriffen, weist starke Entwicklungsverzögerungen auf oder hat Verletzungen unklarer Ursache.
      Häufig erleben Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Rahmen ihrer berufl ichen Tätigkeit diese oder ähnliche Situationen.
      Solche Beobachtungen geben Anlass zur Sorge und hinterlassen Verunsicherungen:
      Sind meine Beobachtungen Signale für eine Kindeswohlgefährdung?
      Wie spreche ich meine Sorge um das Kind oder den Jugendlichen an?
      - Mit wem spreche ich zuerst? Wann und wie informiere ich das Jugendamt?
      In einer solchen Situation haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.
      Verfahren:Sie rufen an, wir senden in der Regel einen Bogen zur Gefährdungseinschätzung zu und vereinbaren einen persönlichen Termin in Ihrer Einrichtung.
      Die Beratung ist kostenlos und wird in anonymisierter Form durchgeführt.
      Es werden keine Sozialdaten wie Name, Alter, Wohnort aufgenommen.
      Wir verfassen ein Protokoll des Gesprächs und vereinbaren das weitere Vorgehen.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Die gesetzliche Grundlage: Nach den §§ 8a und 8b SGB XIII hat das Jugendamt die Verpflichtung, allen
      mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen die Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) zur Verfügung zu stellen.
      Anmerkungen:Nach § 4 KKG sind Berufsgeheimnisträger*innen (Ärzt*innen, Berufspsycholog*innen, Lehrer*innen usw.) verpflichtet, bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte tätig zu werden.
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    • ►▼Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit für Schüler*innen ab der Sek I
      Einrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier - „Abschluss mit Anschluss“
      Adresse:Landkreis Göttingen
      FD Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe
      Reinhäuser Landstraße 4
      37083 Göttingen
      Telefon:0551 525-2928
      Website:https://www.landkreisgoettingen.de/verwaltung/dienstleistungen/details/abschluss-mit-anschluss-programm-jugend-staerken-im-quartier.html
      Zielgruppe:• Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göttingen, die eine weiterführende Schule besuchen und
      schulpflichtig sind
      • Erziehungsberechtigte
      • Schulen (allgemeinbildend/berufsbildend)
      • andere Institutionen
      Was ist das Ziel?• Negative Bildungskarrieren und Schulabbrüche vermeiden
      • Chance für einen Schulabschluss mit Anschlussperspektive im Übergang Schule und Beruf verbessern
      Wie arbeiten wir?• Freiwilliges Angebot zur Beratung und Unterstützung im Problemfeld schulvermeidendes Verhalten
      • Case-Management
      • Vermittlung in alternative Angebote der Jugendberufshilfe
      Verfahren:• Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen in Stadt und im Landkreis Göttingen
      • Anbahnung von Hilfen über andere fachkundige Stellen, wie Allgemeiner Sozialdienst (ASD, Therapeuten,
      Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Bildungseinrichtungen),
      • Verfahrensabsprachen mit den Ordnungsämtern im Landkreis Göttingen
      • Kontaktaufnahme seitens Schüler*innen, Erziehungsberechtigte oder weitere Familienangehörige
      • Arbeit in multiprofessionellen Teams (z.B. regional in den Jugendberufsagenturen, Teilnahme an
      Hilfeplangesprächen)
      • Zusammenarbeit kann jederzeit beendet werden
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Kostenlos / § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
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    • ►▼Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit im Landkreis Northeim für Jugendliche ab 12 Jahre
      Einrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier "2. Chance plus" im Landkreis Northeim
      Adresse:Landkreis Northeim
      FB 32 Kinder und Familie
      Medenheimer Straße 6/8
      37154 Northeim
      Ansprechpartner:Günther Arzeus oder Swantje Weber
      Telefon:05551/ 708 639 oder 05551/ 708 719
      E-Mail:jugend-staerken@landkreis-northeim.de
      Website:www.landkreis-northeim.de/zweitechanceplus
      Zielgruppe:• Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Northeim im zwischen 12 und 26 Jahre alt sind und schulpflichtig
      sind
      • Erziehungsberechtigte
      • Schulen (allgemeinbildend/berufsbildend)
      • Sozialarbeiter*innen (z.B. Erziehungsbeistand)
      Was ist das Ziel?• Reintegration in das System Schule
      • Schulpflichterfüllung
      • Übergang Schule-Beruf
      • negative Bildungskarrieren und Schulabbrüche sollen vermieden werden
      • frühzeitige Prävention/ Intervention (frühzeitiges erkennen von schulabsenten Verhaltensmuster
      Wie arbeiten wir?• freiwilliges, vertrauliches und kostenloses Beratungsangebot
      • Case- Management
      • Aufsuchende Arbeit
      • Vermittlung außerschulische Schulpflichterfüllung
      Verfahren:• Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen im Landkreis Northeim
      • Die Schüler*innen können sich direkt an die Stelle wenden.
      • Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen etc. nehmen Kontakt auf.
      • Ordnungsamt hört die Beteiligten im Rahmen des Bußgeldverfahrens zur Verletzung der Schulpflicht an und
      verweist auf das Angebot der 2. Chance plus

      Zuerst findet ein Klärungs- bzw. Beratungsgespräch statt, um Schwierigkeiten und Problemlagen zu erörtern.
      Beteiligte Akteure wie z.B. Erziehungsberechtigte, aus der Schule, Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Jugendgerichtshilfe werden nach Bedarf später beteiligt.

      Nach der Reintegration in die Schule bzw. bei einem erfolgreichen Schulabschluss wird die Zusammenarbeit beendet. Sie kann jederzeit von allen Beteiligten beendet werden.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      kostenlos
      § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit
      Anmerkungen:Gefördert durch
      • das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
      • das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
      • den Europäischen Sozialfond
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    • ►▼Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit Stadt Göttingen ab der 9. Klasse
      Einrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier Stadt Göttingen
      Adresse:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
      Hospitalstraße 10
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Jürgen Dürr (Programmkoordination)
      Telefon:(0551) 400 3911
      E-Mail:j.duerr@goettingen.de
      Website:https://www.bfgoe.de/angebote/schule-schulpflicht/jugend-staerken-im-quartier/ https://www.jugendhilfe-goettingen.de/angebote/sozialarbeit-und-schule/jugend-staerken-im-quartier/
      Zielgruppe:für Schüler*innen ab 9. Klasse bis zum Ende der Schulpflicht
      deren Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in der Stadt Göttingen, die Probleme mit und in der Schule haben.
      Was ist das Ziel?• Vermeidung von Schulabbrüchen, Stabilisierung des Schulbesuchs
      • Reintegration von schulabsenten Schüler*innen in den Unterricht
      • Erreichen eines Schulabschlusses
      • Organisation von Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung
      • Gestaltung von Übergängen in die Berufsbildenden Schulen, in Ausbildung oder
      andere Angebote der schulischen / beruflichen Qualifizierung
      Wie arbeiten wir?• Wir arbeiten zum einen beratend für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich Fragen zu schulischen
      Problemlagen.
      • Zum anderen arbeiten wir vertieft im Casemanagement, das heißt, wir organisieren, steuern und begleiten
      individuelle Unterstützungsangebote, die an die Wünsche, Anliegen und Ziele der Schüler*innen angepasst
      sind unter Einbeziehung des Netzwerks.
      • Hierbei arbeiten wir vor allem eng mit den Schulen und den Erziehungsberechtigten zusammen.
      Die einzelnen Maßnahmen sind:
      • Reintegration von schulabsenten Schüler*innen in den Unterricht
      • Organisation von Schulersatzmaßnahmen
      • Organisation von Lern- und Nachhilfe
      • Organisation von weiteren sozialpädagogischen Maßnahmen zur persönlichen Gesundung
      • Hilfe bei der Berufswahl und beim Berufseinstieg
      Verfahren:• JUGEND STÄRKEN im Quartier kann direkt per Mail oder telefonisch kontaktiert werden.
      • Das Angebot können alle Personen und Institutionen in Anspruch nehmen, die sich Unterstützung
      wünschen, wenn die Schullaufbahn einer Schülerin / eines Schülers mit Wohnsitz in der Stadt Göttingen
      gefährdet ist.
      • Die Absprachen der Zusammenarbeit erfolgen individuell. In der Regel sind mindestens der/die Schüler*in,
      ein Erziehungsberechtigter, die Schule und ein/e Mitarbeiter/in von JUGEND STÄRKEN im Quartier am
      Prozess beteiligt.
      • Die Zusammenarbeit erfolgt auf freiwilliger Basis und wird beendet, wenn das vereinbarte Ziel erreicht ist
      oder wenn die Schüler*innen ihre Schulpflicht erfüllt haben.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Für die Dienstleistung fallen keine Kosten an.
      § 13 SGB VIII
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    • ►▼Jugend Stärken Im Quartier für Schüler*innen in der Stadt Göttingen von 12-15 Jahren
      Einrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier Stadt Göttingen
      Adresse:Jugendhilfe Göttingen e.V.
      Untere Karspüle 4
      37073 Göttingen
      Telefon:(0551) 70794-15 / 17
      E-Mail:jugend-staerken@jugendhilfe-goettingen.de
      Website:https://www.jugendhilfe-goettingen.de/angebote/sozialarbeit-und-schule/jugend-staerken-im-quartier/
      Zielgruppe:Schüler*innen von 12-15 Jahren
      Was ist das Ziel?Ziel ist der regelmäßige Schulbesuch. Rückkehrpläne werden vereinbart.
      Wie arbeiten wir?Im Rahmen von individuellem Casemanagement werden Maßnahmen wie z.B. Nachhilfeeinheiten, soziales Lernen, Gruppenmaßnahmen oder freizeitpädagogische Angebote eingeleitet.
      Verfahren:Mit insgesamt sechs Göttinger Schulen bestehen hierzu Kooperationsvereinbarungen.
      Betroffene Schülerinnen und Schüler gelangen über die Schulen, die Eltern oder aber über direkte Ansprache in den Wohnquartieren in die Maßnahmen des Programms.
      Die Teilnahme ist freiwillig und findet nur im gegenseitigen Einverständnis statt.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Für die Dienstleistung fallen keine Kosten an.
      § 13 SGB VIII
      Anmerkungen:Jugendliche ab 16 Jahren finden beim Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung bei unserem Kooperationspartner Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR.

      Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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  4. Weitere Unterstützungsangebote/Alternative Beschulung
    • ►▼Alternative Beschulung Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) Göttingen
      Einrichtung:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
      Bürgerstraße 48
      37073 Göttingen
      Adresse:Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu)
      Levinstraße 1
      37079 Göttingen
      Ansprechpartner:Willi Dröge
      Telefon:0551 400-3620
      E-Mail:w.droege@goettingen.de
      Website:https://www.bfgoe.de/angebote/schule-schulpflicht/schulpflichterfuellung-in-jugendwerkstaetten-siju/
      Zielgruppe:Schulmüde Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt haben, aber noch berufsschulpflichtig sind
      Was ist das Ziel?Erfüllung der Berufsschulpflicht, Auszeit von der Schule, persönliche Stabilisierung, Entwicklung einer konkreten und realisierbaren Anschlussperspektive
      Wie arbeiten wir?• Hoher Praxisanteil in den Werkstattbereichen: Bike Inn, Kfz- und Metallwerkstatt, Media Office'
      Vitalia – Gesundheit und Soziales).
      • In Absprache kann auch ein betriebliches Praktikum durchgeführt werden
      • Individueller Förderplan (Lern- und Praxisteil), sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung,
      • Klare Alltagsstrukturen, Stärkung sozialer Kompetenzen, Eingehen auf persönliche Lebenssituationen,
      Bedürfnisse und Fähigkeiten
      Verfahren:• Erziehungsberechtigte, Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeit der Schule oder Beratungsstellen
      (z.B. Jugendbüro des LK Göttingen, Jugend Stärken im Quartier) können uns ansprechen.
      • Im gemeinsamen Gespräch klären wir, inwiefern dieses Angebot passend für die / den Jugendlichen ist.
      • Dauer der Maßnahme: Ein Schuljahr, Beginn jeweils nach den Sommerferien, späterer Einstieg ist möglich
      sofern noch Plätze frei sind.

      Anwesenheitszeit im Projekt: 25 Stunden/Woche
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Für Teilnehmende kostenfrei, das Projekt wird gefördert durch Land Niedersachsen, die Stadt Göttingen und den Landkreis Göttingen
      Erfüllung der Schulpflicht in Jugendwerkstätten lt. § 69 Abs. 4 NSchG
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    • ►▼Alternative Beschulung Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) Northeim
      Einrichtung:Schulwerkstatt - Siju
      Adresse:Jugendwerkstatt Northeim
      Ottilienstr. 2
      37154 Northeim
      Telefon:05551 51125
      E-Mail:juwe-nom(at)werk-statt-schule.de
      Zielgruppe:Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren finden hier kompetente Hilfe und ein vielschichtiges Angebot im Bereich Schule, Werkstatt bzw. Freizeitgestaltung.
      Für Schüler*innen in dieser Situation besteht die Möglichkeit, ihre Schulpflicht in der Schulwerkstatt zu erfüllen (§ 69 Schulpflicht in besonderen Fällen Niedersächsisches Schulgesetz).
      Was ist das Ziel?Ziel ist es, die Jugendlichen wieder für das Lernen zu interessieren und ihnen eine soziale, schulische und berufliche Perspektive zu eröffnen.
      Wie arbeiten wir?Mit einem Neustart in einer kleinen Gruppe eröffnet sich ein Weg für die Jugendlichen, ihre eigenen Stärken und Talente zu entdecken und Gemeinschaft als positiv zu erleben.
      Die Förderung umfasst:
      Sozialpädagogische Betreuung und Beratung
      Individueller Unterricht (Haupt- und Realschulabschlüsse können mit externer Prüfung im Einzelfall erlangt werden)
      Individuelle Qualifizierung im Holzbereich
      Berufsorientierung und Hilfe bei Bewerbungen
      Aktivierende Angebote aus dem Bereich Kochen, Musik, Arbeit mit Hunden und Pferden, Kunst, Musik und Bandprojekt, Klettern und Erlebnispädagogik sowie bewegliche Freizeitgestaltung.
      Verfahren:Die Zuweisung der Schüler*innen erfolgt über einen gemeinsamen Beschluss der abgebenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und ggf. anderer beteiligter Stellen, wie der Landesschulbehörde.
      Anmerkungen:§ 69 Schulpflicht in besonderen Fällen Niedersächsisches Schulgesetz
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    • ►▼Alternative Beschulung Plan B Göttingen
      Einrichtung:Plan B
      Levinstraße 1
      37079 Göttingen
      Adresse:Träger:
      Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
      Bürgerstraße 48
      37073 Göttingen
      Ansprechpartner:Jenny Meißner
      Telefon:0551 400-3617
      E-Mail:j.meissner@goettingen.de
      Website:https://www.bfgoe.de/angebote/ausbildung-werkstaetten/plan-b/
      Zielgruppe:Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren
      Was ist das Ziel?Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, eine Auszeit vom schulischen Kontext, in der die bisherigen Erfahrungen reflektiert werden können und Vorbereitung auf die anschließende Wiedereingliederung in die Schule oder ein anderes passendes Angebot im Anschluss an das Projekt.
      Wie arbeiten wir?Entwicklung einer Tagesstruktur, praktisches Erproben der individuellen Fähigkeiten im Zweirad- und Gastronomiebereich, Begleitung bei der Bewältigung persönlicher Probleme,
      Erarbeiten individueller, lösungsorientierter Handlungskonzepte und Perspektiven für die Zukunft
      Verfahren:Sprechen Sie uns an oder setzen Sie sich mit den Lehrer*innen Ihrer Schule in Verbindung. Darüber hinaus ist ein Kontakt zu den Kolleg*innen des Projektes JUGEND STÄRKEN im Quartier zu empfehlen.

      Der Einstieg ist jederzeit möglich, die Teilnahme ist i.d.R. bis zu einem Schuljahr möglich.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Zu unserem Konzept gehört das gemeinsame Essen. Die Kosten dafür belaufen sich derzeit auf 53,38 €/ Monat. Diese können bei entsprechenden Voraussetzungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
      Rechtsgrundlage ist § 69 Abs. 3 NdsLSchG
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    • ►▼Jugendwerkstatt Osterode am Harz
      Einrichtung:Stadt Osterode am Harz
      Jugendwerkstatt
      Post: Eisensteinstraße 1
      Standort: Baumhofstraße 116
      37520 Osterode am Harz
      Telefon:05522 868 880 0
      E-Mail:jugendwerkstatt@osterode.de
      Website:https://www.osterode.de/jugendwerkstatt
      Zielgruppe:Schulmüde Jugendliche ab 14 Jahren der allgemeinbildeden und berufsbildenden Schule
      Was ist das Ziel?Erfüllung der Schulpflicht, persönliche Stabilisierung zur Reintegration in das Schulsystem bzw. Entwicklung einer Anschlussperspektive
      Wie arbeiten wir?Arbeit nach einem individuellen Förderplan bestehend aus einem hohen Anteil Arbeitspraxis verzahnt mit der Vermittlung schulischer Lerninhalte sowie sozialpädagogischer Betreuung
      Verfahren:Der Zugang erfolgt über die Beratungsgespräche mit den jeweiligen Schulsozialarbeiter*innen und dem Beratungsangebot „Jugend Stärken im Quartier“ des Landkreises Göttingen
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Schüler*innen und Erziehungsberechtigten entstehen keine Kosten
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    • ►▼Jugendwerkstatt und Werkstattklasse Einbeck außerschulischer Lernort der Schule am Wieter
      Einrichtung:Jugendwerkstatt Einbeck
      Grimsehlstr. 19
      37574 Einbeck
      Adresse:Träger:
      Werk-statt-Schule e.V.
      Friedrich-Ebert-Wall 1
      37154 Northeim
      Telefon:05561 71061
      E-Mail:https://werk-statt-schule.de/angebote/berufshilfe/jugendwerkstatt-einbeck
      Website:https://werk-statt-schule.de/angebote/schule-schulpflicht/werkstattklasse-einbeck
      Zielgruppe:Eine Schulpflichterfüllung in der Werkstattklasse ist nur mit einem ES – Fördergutachten möglich.
      In der Jugendwerkstatt sind aktuell 3 Plätze für 14 – 27 jährige vorhanden.
      Was ist das Ziel?Durch Werkstattprojekte können sich die Jugendlichen ausprobieren und erhalten praxisorientierte alternative (Unterrichts-)Angebote. Die Jugendlichen sollten wieder Interesse am Lernen und sozialem Miteinander zeigen, ihre Stärken entdecken und entwickeln. Ziel ist die (Rück-)Vermittlung in weiterführende oder allgemeinbildende Schulen oder der Erwerb des Schulabschlusses innerhalb der Werkstattklasse.

      In der Werkstattklasse erhalten Schüler*innen der Schule am Wieter, die durch die unterschiedlichsten Problemlagen im regulären Klassenverband nicht beschulbar sind, ein alternatives Unterrichtsangebot und damit eine neue Chance.
      Wie arbeiten wir?Das multiprofessionelle Team arbeitet systemisch orientiert im Sinne des Schülers zusammen. Konzeptionell orientiert sich die pädagogische Arbeit an gruppenpädagogischen Konzepten und projektorientiertem Lernen.
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    • ►▼Produktionsschule - Außenstelle der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Göttingen
      Adresse:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
      Bürgerstraße 48
      37073 Göttingen

      Produktionsschule Göttingen
      Levinstraße 1a
      37079 Göttingen
      Ansprechpartner:Ralf Ruther
      Telefon:0551 400-3621
      E-Mail:r.ruther@goettingen.de
      Website:https://www.bfgoe.de/angebote/schule-schulpflicht/produktionsschule/
      Zielgruppe:Jugendliche mit Schulvermeidungsverhalten zwischen 13 und 18 Jahren (7.-9. Klassenstufe) , die die Regelschulzeit von 9 Schulbesuchsjahren noch nicht vollendet haben und nach allgemeiner Einschätzung einen Hauptschulabschluss erreichen können.
      Was ist das Ziel?Erwerb des Hauptschulabschlusses an der Produktionsschule und Erarbeitung von Anschlussperspektiven
      Wie arbeiten wir?Spaß am Lernen in kleinen Lerngruppen in den Jahrgängen 7 bis 9, hoher Praxisanteil in Holztechnik und Hauswirtschaft, Projektunterricht orientiert am individuellem Lernniveau, sozialpädagogische Unterstützung innerhalb und außerhalb der Schule, Entwicklung von Anschlussperspektiven nach der Regelschulzeit, Gestaltung des Lernortes "Schule" mit und durch die Schüler*innen, klare Tagesstruktur (inkl. gemeinsamen Mittagessen), Flexibilität, alle Aktivitäten an die Notwendigkeiten anzupassen.
      Verfahren:Als Eltern / Lehrer*innen ... eines interessierten Jugendlichen: Sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich an die Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes.

      Dauer: Mind. 9 Monate, Beginn im Laufe des Schuljahres jederzeit möglich.

      Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn alle Beteiligten (Schüler*in, Eltern, abgebende Schule, Produktionsschule sowie bei Jugendlichen aus dem Landkreis Göttingen das Jugendbüro des Landkreises Göttingen) dem zustimmen. Nach einer Probezeit kann der / die Schüler*in aufgenommen werden.

      Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn keine Aussicht besteht, den Schulabschluss zu erreichen und / oder bei wiederholten massiven Verletzungen der Regeln.
      Kosten/
      Rechtsgrundlage:
      Die Produktionsschule ist eine Außenstelle der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Göttingen.
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  5. Wenn alles nicht hilft (Recht und Ordnung)
    • ►▼Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) Landkreis Göttingen
      Website:https://www.landkreisgoettingen.de/verwaltung/dienstleistungen/details/jugendhilfe-im-strafverfahren-unterstuetzung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-team-osterode-a.-h.html
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    • ►▼Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) Landkreis Northeim
      Website:https://www.landkreis-northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/jugendhilfe-im-strafverfahren-900000220-23900.html?myMedium=1&vs=1
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    • ►▼Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) Stadt Göttingen
      Website:https://www.goettingen.de/rathaus/service/dienstleistungen/jugendgerichtshilfe.html
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Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern für Stadt und Landkreis Göttingen

JUGEND STÄRKEN, Landkreis Göttingen

JUGEND STÄRKEN im Quartier, Landkreis Northeim
JUGEND STÄRKEN, Stadt Göttingen
Kontakt: Dr. Lilit Sargsyan
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