Unterstützung und Hilfen bei Schulabsentismus
- ►Beratung inklusive Schule im Landkreis NortheimEinrichtung:Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig)Adresse:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Northeim
Dezernat 2
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Arentsschildtstr. 15
37154 NortheimAnsprechpartner:Frau Jüchter-Kasper, Leiterin RZI NortheimTelefon:05551 9109546; Mobil: 0172 6553305Website:https://www.rlsb.de/buZielgruppe:Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
• Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Eltern oder andere Sorgeberechtigte
• Schülerinnen und Schüler
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
• Pädagogische Fachkräfte
…mit Fragen zu:
• sozial und emotional auffälligem Verhalten
• Unterrichtsstörungen und Konflikte
• Schulangst, Schulphobie
• Schulverweigerung, Schulabsentismus
• schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
• motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und KonzentrationWas ist das Ziel?• Prävention und Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern u.
Jugendlichen
• Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen
Ressourcen und Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von
Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
• Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
• Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller TeamsWie arbeiten wir?Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.Verfahren:Die Beratung erfolgt durch externe Berater*innen. Das Angebot umfasst lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert. Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
• Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der
Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
• Förderplanerstellung
• Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
• geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem
Schulleben
• Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleich
• Nutzung außerschulischer Ressourcen
• Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
• Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich
emotionale und soziale Entwicklung
• Installation von Helfersystemen
• Erziehungsfragen
• Mitwirkung bei Übergängen
• Aspekte der BerufsvorbereitungKosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Beratungsanfragen erfolgen über das Bildungsportal Niedersachsen oder über das RZI Northeim.
Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich. - ►Beratung Inklusive Schule im Landkreis und Stadt GöttingenEinrichtung:Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis und Stadt GöttingenAdresse:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Göttingen
Dezernat 2
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Neutorstraße 6
37115 DuderstadtAnsprechpartner:Frau Galonska, Leiterin RZI GöttingenTelefon:05527 9988741 oder 0172 1906359Website:https://www.rlsb.de/buZielgruppe:Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
• Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Eltern oder andere Sorgeberechtigte
• Schülerinnen und Schüler
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
• Pädagogische Fachkräfte
…mit Fragen zu:
• sozial und emotional auffälliges Verhalten
• Unterrichtsstörungen und Konflikte
• Schulangst, Schulphobie
• Schulverweigerung, Schulabsentismus
• schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
• motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und KonzentrationWas ist das Ziel?• Prävention und Förderung der emotionalen und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
• Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen
Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei
herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
• Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
• Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller TeamsWie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Berater*innen. Das Angebot umfasst sowohl lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.
Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
• Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der
Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
• Förderplanerstellung
• Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
• geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und dem Schulleben
• Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung von Nachteilsausgleiches
• Nutzung außerschulischer Ressourcen
• Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
• Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im
Bereich emotionale und soziale Entwicklung
• Installation von Helfersystemen
• Erziehungsfragen
• Mitwirkung bei Übergängen
• Aspekte der BerufsvorbereitungVerfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen oder über das RZI Göttingen.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich. - ►Beratung Präventionsarbeit im Landkreis GöttingenEinrichtung:Kommunales Präventionsmanagement (PaC – Prävention als Chance / Präventionsketten)Adresse:Landkreis Göttingen
FD Frühe Hilfen, Prävention
Reinhäuser Landstraße 4
37083 GöttingenAnsprechpartner:Frau Brauschke, Frau Stöber und Frau WallisTelefon:0551 525-2421; 0551 525-2856; 0551 525-9218E-Mail:brauschke@landkreisgoettingen.de; stoeber.s@landkreisgoettingen.de; wallis@landkreisgoettingen.deZielgruppe:Das Programm richtet sich an alle an Sozialisation Beteiligte einer Kommune.
Vorrangige Zielgruppen sind Fachkräfte an Kita/ Grundschule und Weiterführender Schule sowie Kinder/ Jugendliche und deren Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten.
Darüber hinaus werden kommunale Akteure im Bereich der Prävention und der Kinder- und Jugendarbeit, kommunale Verantwortungsträger sowie lokale Netzwerke einbezogen.Was ist das Ziel?Aufgabe von PaC ist es, Kommunen und ihre Bildungseinrichtungen in ihrer sehr bedeutenden und schwierigen Präventionsarbeit zu unterstützen. Ziel ist, gemeinsam eine nachhaltige, ganzheitliche und insbesondere vernetzte Prävention einer ganzen Kommune aufzubauen und zu verankern. Mit bedarfsgenauer Weiterbildung der Fachkräfte, Sensibilisierung und Stärkung der Eltern sowie dem Ausbau von Netzwerken ziehen viele Akteure an einem Strang. Aufeinander abgestimmte (evaluierte) Maßnahmen und Angebote greifen ineinander und ergänzen sich. Die sozialen Kompetenzen werden gestärkt, das Klima in Klassen, an Schulen und in der Kommune verbessert sich. Gewalt, Regelverletzungen und Sachbeschädigungen werden langfristig reduziert.Wie arbeiten wir?Als ein Mehrebenen-Programm bindet PaC von der Kita bis zur weiterführenden Schule und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit alle wichtigen Akteure vor Ort ein.
Zunächst erfolgt eine Analyse des "Ist-Standes" in der Kommune: welche Einrichtungen arbeiten bereits wie und mit welchen Programmen? Welche Netzwerke/ Arbeitsgruppen sind bereits vorhanden? Anschließend erfolgt eine Bedarfsanalyse in Bezug auf die drei großen Zielgruppen Fachkräfte, Kinder/Jugendliche und Eltern. Gemäß den Bedarfen werden geeignete Präventionsmaßnahmen umgesetzt und der Ausbau tragfähiger Netzwerke unterstützt. Entwicklungsorientierte und aufeinander abgestimmte Präventionsangebote tragen zur Reduzierung von Risikofaktoren bei und stärken Schutzfaktoren. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen für Fachkräfte, Projekte in den Einrichtungen, Veranstaltungen, Elternnachmittage, u.a.. Maßgeblich ist die nachhaltige Verankerung der Themen sowie das vernetzte Vorgehen in der Kommune/ im Landkreis.Verfahren:Zunächst muss ein politischer Beschluss vorliegen, um PaC dauerhaft in der Kommune umzusetzen. Aus den Erfahrungen bei der Implementierung von PaC hat sich gezeigt, dass sich etwa 80% aller Einrichtungen für die Umsetzung des Programmes aussprechen sollten.
Bei Vorliegen des politischen Willens und der Bereitschaft der Einrichtungen wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Kommune und dem Landkreis geschlossen, die neben der Aufgabenverteilung auch die finanziellen Beteiligungen regelt.
Nach Vertragsschluss sieht das Programm unter den Maßstäben kommunaler Beteiligung die Bildung einer (oder Anbindung an eine bestehende) Regional-, oder Fachgruppe vor. Eine übergeordnete Steuerungsgruppe erarbeitet die Ziele, setzt Themen, ist in die Entscheidung über Maßnahmen und Weiterbildungen, gemeinsame Aktionen sowie die Verteilung des Budgets eingebunden.
Der Vertrag zwischen der Kommune und dem Landkreis wird jeweils über 4 Jahre geschlossen. Das Programm ist auf Dauer und damit auf langfristige und nachhaltige Prävention ausgerichtet, so dass eine dauerhafte Fortführung angestrebt wird.
PaC-Kommunen Stand Juli 2020:
Gemeinde Duderstadt, Samtgemeinde Radolfshausen, Samtgemeinde Gieboldehausen, Flecken Adelebsen, Gemeinde Walkenried
Vor Vertragsschluss: Samtgemeinde Dransfeld
In Vorbereitung: Gemeinde Hann. MündenKosten/
Rechtsgrundlage:Der Landkreis und die Kommune bilden ein gemeinsames Budget, aus dem alle Weiterbildungen, Projekte und Veranstaltungen finanziert werden. Auch die Vertretungskosten für die Kita-Fachkräfte werden aus diesem Budget finanziert. Der Landkreis beschäftigt derzeit zwei PaC-Koordinatorinnen, die eng mit einer*m kommunalen PaC-Koordinator*in (zur Zeit die Kinder- und Jugendreferent*innen der Kommunen) zusammenarbeiten.Anmerkungen:Nutzen von PaC für die Kommunen:Informationen als PDF-Datei
• präventive Einzelmaßnahmen und Angebote werden vernetzt und strukturiert, Ressourcen werden
gebündelt
• Kommunen profitieren von der Erfahrung aus 7 Jahren Umsetzung von PaC im LK Göttingen und bereits
bestehenden Strukturen
• Die evaluierten Weiterbildungsangebote können hocheffizient genutzt werden: "Schnuppertrainings" in
anderen Kommunen und Einrichtungen sind möglich, einrichtungs- und kommunenübergreifende
Weiterbildungen führen zu höheren Qualitätsstandards bei Weiterbildungen und der Auswahl der Coaches,
einrichtungsübergreifende Fortbildungen ermöglichen die Entwicklung gemeinsamer Konzepte sowie
Erfahrungsaustausch in der Kommune und darüber hinaus
• fachliche Weiterbegleitung bei der praktischen Umsetzung der Konzepte aus den Weiterbildungen
• konzeptionelle Einbindung bedarfsgenauer Maßnahmen unter Einbeziehung lokaler Akteure
• Entlastung der Einrichtungen bei der Organisation der Weiterbildungen und Sicherung der Kompatibilität
der einzelnen Bausteine
• Zieldefinition und Maßnahmenplanung immer unter Einbezug der Trias Fachkräfte, Eltern, Kinder/
Jugendliche - ►Polizeiinspektion Northeim
- ►Beratung inklusive Schule im Landkreis Northeim
- ►Ambulante Psychiatrische PflegeEinrichtung:Agema GmbHAdresse:Weender Landstrasse 29
37073 GöttingenAnsprechpartner:Dietmar ThieleWebsite:https://agema-goettingen.deWas ist das Ziel?- Stabilisierung
- Aufbau positiver Perspektiven
- Erarbeiten einer Tagesstruktur
- regelmäßiger SchulbesuchWie arbeiten wir?Die Ambulante Psychiatrische Pflege ist eine aufsuchende Arbeit.
Biografiearbeit ist dabei die Voraussetzung für ein methodisches Vorgehen in der Praxis.
Die Pflegefachkraft erstellt mit dem Patienten unter Einbezug der Eltern eine psychisch sowie soziale Anamnese. Dabei werden Aspekte wie das häusliche Umfeld sowie soziale Kontakte mit einbezogen.
Maßnahmen sowie Trainingseinheiten werden gemeinsam mit dem Patienten im Rahmen einer prospektiven Evaluation besprochen. Eine Anbindung an einen Therapeuten oder möglicherweise weiterer sozialer Institutionen werden ebenfalls von der Pflegefachkraft unterstützt und eingeleitet.
Eine Tagesdokumentation sowie regelmäßiger Austausch mit dem behandelnden Facharzt sind dabei von großer Bedeutung. Dabei ist die Krankenbeobachtung unter Einbezug der Wirkung von Medikamenten oft unerläßlich.
Nach dem Vertrauensaufbau wird der Pat. bei den jeweiligen Trainingseinheiten begleitet und beraten. Die Durchführung etwa von Expositionstraining, Psychoedukation, (re)aktivierung sozialer Kontakte sind oft wichtige Maßnahmen zum Aufbau positiver Perspektiven und tragen zur Genesung des Patienten erheblich bei.Verfahren:Der behandelnde Facharzt stellt eine entsprechende Verordnung für die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) aus.Informationen als PDF-Datei
Der Facharzt bespricht die APP im Vorfeld mit dem Patient und dessen Erziehungsberechtigten.
Darauf hin informiert mich der Facharzt oder den Sozialdienst der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP).
Die Laufzeit beträgt vier Monate und kann je nach Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bis zu zwei Monate verlängert werden. - ►Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt GöttingenEinrichtung:Stadt Göttingen
Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle)Adresse:Danziger Straße 40, 3. OG
37083 GöttingenAnsprechpartner:Ilke Konsek; Kontaktaufnahme für Klient*innen über das SekretariatTelefon:0551-4004927 (Sekretariat)Zielgruppe:- Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende, Erziehungsberechtigte
- Erzieher*innen und andere professionelle Bezugspersonen, die mit Kindern und
Jugendlichen leben und arbeitenWas ist das Ziel?- Unterstützung der psychosozialen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen und Förderung der Erziehungsfähigkeit von Erziehungsberechtigten
- Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung persönlicher und familienbezogener
Probleme und der zugrundeliegenden FaktorenWie arbeiten wir?Ausgehend von dem formulierten Hilfebedarf suchen wir mithilfe psychologischer und beraterischer Methoden gemeinsam mit den Ratsuchenden nach individuell passenden Lösungen.
Die Ratsuchenden kommen nach Terminvereinbarung in die Beratungsstelle. Mithilfe psychologischer Methoden und unter Einbeziehung möglichst vielseitiger Informationen versuchen wir das aktuelle Problem umfassend zu ergründen und zu verstehen. Es kann auch eine Leistungsdiagnostik sinnvoll sein, um z.B. das Arbeitsverhalten, das Leistungspotential und das Fähigkeitsspektrum eines Kindes zu erfassen. Wenn es als diagnostisch notwendig erachtet wird, finden nach Absprache auch Hospitationen in der Schule statt. Auf der Basis dieser Diagnostik kann dann das weitere Vorgehen erarbeitet werden.
Das multidisziplinäre Fachteam setzt sich aus psychologischen und pädagogischen Fachkräften mit therapeutischen Zusatzausbildungen zusammen.
Die Frequenz und Dauer der Beratungen richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.Verfahren:Die Kontaktaufnahme erfolgt über unser Sekretariat, es wird zeitnah ein Termin für die persönliche oder telefonische Anmeldung vereinbart. Im Rahmen des ausführlichen Anmelde- gesprächs mit einer Beratungsfachkraft findet eine erste Auftragsklärung und Eingrenzung der Fragestellung statt. Eine kontinuierliche Beratung kann angeboten werden, sobald ein Beratungsplatz frei ist. In Krisen und bei Notfällen können Beratungen jedoch auch kurzfristig erfolgen. Jugendliche Selbstmelder und Schulabsentismus werden als Notfälle gewertet.
Die Beratung ist in der Regel freiwillig. Für die Berater*innen gilt die (ärztliche) Schweigepflicht, soll ein Austausch mit anderen Fachkräften erfolgen, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Betroffenen bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen notwendige Voraussetzung.
Das Spektrum der Leistungen reicht über Einzel-, Paar-, und Familienberatung, Mediation bis hin zu Gruppenangeboten für Eltern oder Kinder. In welchem Setting gearbeitet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit anderen pädagogischen, medizinischen oder therapeutischen Einrichtungen zusammen.
Voraussetzung für die Beratung ist eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, eine Veränderungsmotivation und ein gewisses Maß an Verbindlichkeit.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es entstehen den Ratsuchenden keine Kosten;
Rechtsgrundlage: u.a. § 28 SGB VIII in Verbindung mit §§ 27 und 41 SGB VIII - ►Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern aus Bovenden, Gleichen, RadolfshausenEinrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Caritasverband Südniedersachsen e. V.Adresse:Beratungsstelle Göttingen,
Godehardstraße 18, 37081 GöttingenTelefon:0551 999590Zielgruppe:Eltern, Schülerinnen und Schüler, pädagogisches PersonalWas ist das Ziel?Hilfestellung und Orientierung zum Umgang mit SchulabsentismusWie arbeiten wir?• Beratung bei Ängsten, Leistungsschwierigkeiten, sozialen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten von
Schülerinnen und Schülern
• Klärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung
• Psychologische / soziale DiagnostikVerfahren:1. Der/ die Ratsuchende wendet sich direkt an die Beratungsstelle. Ein Termin wird in der Beratungsstelle
oder am Schulstandort vereinbart. Auch Kooperationspartner können die Anbindung an die
Beratungsstelle unterstützen.
2. In der Regel erfolgt vorerst ein Einzeltermin mit der/ dem Ratsuchenden. Bei Bedarf werden weitere
Personen in den Folgeprozess mit einbezogen.
3. Im Fokus der Beratung steht der/ die Ratsuchende mit ihrem Anliegen/Auftrag.
4. Die Beratung ist freiwillig und kann so lange in Anspruch genommen werden, wie die Gespräche hilfreich
erscheinen oder eine andere Hilfeform angezeigt ist.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es fallen keine Kosten an / § 28 SGB VIII - ►Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern aus Duderstadt und GieboldehausenEinrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Caritasverband Südniedersachsen e. V.
Schützenring 1
37115 DuderstadtAdresse:Schützenring 1
37115 DuderstadtTelefon:0 55 27 / 98 13-60Zielgruppe:Eltern, Schülerinnen und Schüler, pädagogisches PersonalWas ist das Ziel?Hilfestellung und Orientierung zum Umgang mit SchulabsentismusWie arbeiten wir?• Beratung bei Ängsten, Leistungsschwierigkeiten, sozialen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten von
Schülerinnen und Schülern
• Klärung des weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung
• Psychologische / soziale DiagnostikVerfahren:1. Der/ die Ratsuchende wendet sich direkt an die Beratungsstelle.
Ein Termin wird in der Beratungsstelle oder
am Schulstandort vereinbart. Auch Kooperationspartner können die Anbindung an die Beratungsstelle
unterstützen.
2. In der Regel erfolgt vorerst ein Einzeltermin mit der/ dem Ratsuchenden. Bei Bedarf werden weitere
Personen in den Folgeprozess mit einbezogen.
3. Im Fokus der Beratung steht der/ die Ratsuchende mit ihrem Anliegen/Auftrag.
4. Die Beratung ist freiwillig und kann solange in Anspruch genommen werden, wie die Gespräche hilfreich
erscheinen oder eine andere Hilfeform angezeigt ist.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es fallen keine Kosten an / § 28 SGB VIII - ►Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Hann.-Muenden, StaufenbergEinrichtung:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ElternAdresse:Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen e.V.
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2-6 (Geschwister-Scholl-Haus)
34346 Hann. MündenTelefon:Anmeldung: 05541 73131E-Mail:eb-hmue@awo-goettingen.deZielgruppe:Kinder:
• die häufig ängstlich oder unsicher sind,
• die schwer Freunde und Spielkameraden finden können,
• die oft Wutanfälle bekommen,
• die sich schlecht konzentrieren können, nervös oder zappelig sind,
• die oft Kopf- oder Bauchschmerzen haben oder einnässen,
• die nicht spielen können,
die traurig und verschlossen sind.
Jugendliche
die in ihren Familien nicht mehr zurecht kommen,
die Probleme mit sich selbst oder Freund/ Freundin haben,
die häufig Ärger in Schule oder Betrieb haben,
die mit Missbrauch / Misshandlung nicht fertig werden,
die sich einfach mal aussprechen wollen.
Eltern
die über das Verhalten ihrer Kinder zu Hause, unter Freunden oder in der Schule / Kindergarten beunruhigt
sind,
die Fragen zur Erziehung oder Entwicklung ihrer Kinder haben,
die körperliche Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit seelischen Belastungen sehen und Hilfe
benötigen,
die sich Sorgen machen über Konflikte im Zusammenleben der Familie,
die durch Trennung, Scheidung oder seelische Krisen belastet sind,
die als Alleinerziehende Rat suchenWie arbeiten wir?Je nach Problem und Ihren Bedürfnissen arbeiten wir mit
• dem einzelnen Kind oder Elternteil
• den Eltern
• der ganzen Familie
• Kindergruppen
• Elterngruppen
Wenn es uns sinnvoll erscheint und die Familien damit einverstanden sind, nehmen wir Kontakt zu Schulen, Kindergärten oder Ärzten auf.Kosten/
Rechtsgrundlage:Unsere Arbeit steht unter Schweigepflicht.
Es entstehen Ihnen keine Kosten.Anmerkungen:Wir bieten außerdem an und sind offen für Zusammenarbeit und Austausch mit Mitarbeitern aus anderen Institutionen im pädagogischen und psychosozialen Bereich (u.a. Supervision).Informationen als PDF-Datei
Wir sind gerne bereit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder diese zu gestalten, in denen es um erziehungsrelevante Themen und aktuelle pädagogische Fragestellungen geht. Dabei sehen wir es als Ziel an, unsere Angebote möglichst gemeindenah zu gestalten. - ►Beratungstelle für Eltern, Kinder und Jugendlich für Bad Grund, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Hattorf, Herzberg, Osterode, WalkenriedEinrichtung:Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Osterode am Harz,
Dörgestraße 31
37520 Osterode am HarzTelefon:Sekretariat: 05522 960-4470Zielgruppe:Unser Angebot richtet sich an Eltern, allein erziehende Mütter und Väter, Adoptiv -, Stief - und Pflegeeltern. Dass bei der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Laufe der Zeit immer wieder Schwierigkeiten und Krisen auftauchen, ist eigentlich normal. Sinnvoll ist, sich möglichst rechtzeitig professionelle Unterstützung zu holen, damit kleine Sorgen auch klein bleiben.
Sie sollten aufmerksam werden, wenn Ihr Kind
auffallend oft krank ist, über Bauch – und Kopfweh klagt
sich zurückzieht und sich nicht mehr mit Freunden treffen will
sich übermäßig aggressiv verhält- nicht mehr zur Schule gehen möchte und/oder häufig schwänzt
einnässt, einkotet oder wie ein Baby spricht
vor vielen Dingen und Situationen Angst hat
sich nicht an Grenzen und Regeln hält
oder andere Verhaltensweisen zeigt, die Sie sich nicht erklären können und die Sie beunruhigen.
Es kann aber auch sein, dass Sie sich in bestimmten Erziehungsfragen unsicher fühlen und nicht genau wissen, was Sie erlauben oder verbieten sollen. Vielleicht fällt es Ihnen schwer, konsequent zu sein oder Sie geraten mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin immer wieder in Streit darüber, welche Werte Sie Ihrem Kind vermitteln wollen oder welche Familienregeln denn nun gelten sollen.
Wenn Sie getrennt oder geschieden sind, können Sie sich mit unserer Unterstützung als Eltern über die Angelegenheiten Ihres Kindes unterhalten und Regelungen finden und verabreden.Wie arbeiten wir?Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (früher Erziehungsberatungsstelle) bietet psychologische und pädagogische Diagnostik, Beratung und therapeutische Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungspersonen. Sie können sich insbesondere bei Erziehungsfragen und -Schwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten, Schul- und Ausbildungsproblemen, familiären Krisen, Trennung und Scheidung an die Beratungsstelle wenden.
Die Beratung setzt voraus, dass die Ratsuchenden freiwillig das Angebot wahrnehmen. Damit sich eine geschützte Vertrauensbeziehung zur Beratungsperson entwickeln kann, werden alle Gesprächsinhalte vertraulich behandelt.Verfahren:Sie können sich täglich telefonisch von 09:00 - 12:00 Uhr in unserem Sekretariat anmelden.
Nach der telefonischen Anmeldung erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein Erstgespräch, das dazu dient, sich einen ersten Eindruck darüber zu verschaffen, welche Fragen oder Schwierigkeiten Sie zu uns führen. Wir besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen und suchen nach ersten Lösungen und was das Ziel einer Beratung oder Therapie sein könnte. Jede Beratung dauert 50 – 60 Minuten.Kosten/
Rechtsgrundlage:Die Beratung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage: § 28 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)Anmerkungen:Wir beraten zusätzlich in unserer Außenstelle Bad Sachsa (Mittwoch).Informationen als PDF-Datei
Die Anmeldung für die Außenstelle erfolgt ebenfalls zentral über die Beratungsstelle in Osterode.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Erste Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie unter: https://www.landkreisgoettingen.de/unsere-themen/kinder-jugend-und-familie/erziehungsberatungsstelle-osterode-a.h/2017-02-01/erziehungsberatung.html?type=2 - ►Beratungstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern für Flecken Adelebsen, Friedland, Dransfeld und RosdorfEinrichtung:AWO Bertungstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen e.V.
Jutta-Limbach-Str. 3
37073 GöttingenTelefon:Anmeldung: 0551 50091-0E-Mail:eb-goe@awo-goettingen.deZielgruppe:Kinder
• die häufig ängstlich oder unsicher sind,
• die schwer Freunde und Spielkameraden finden können,
• die oft Wutanfälle bekommen,
• die sich schlecht konzentrieren können, nervös oder zappelig sind,
• die oft Kopf- oder Bauchschmerzen haben oder einnässen,
• die nicht spielen können,
• die traurig und verschlossen sind.
Jugendliche
• die in ihren Familien nicht mehr zurecht kommen,
• die Probleme mit sich selbst oder Freund/ Freundin haben,
• die häufig Ärger in Schule oder Betrieb haben,
• die mit Missbrauch / Misshandlung nicht fertig werden,
• die sich einfach mal aussprechen wollen.
Eltern
• die über das Verhalten ihrer Kinder zu Hause, unter Freunden oder in der Schule / Kindergarten
beunruhigt sind,
• die Fragen zur Erziehung oder Entwicklung ihrer Kinder haben,
• die körperliche Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit seelischen Belastungen sehen und
Hilfe benötigen,
• die sich Sorgen machen über Konflikte im Zusammenleben der Familie,
• die durch Trennung, Scheidung oder seelische Krisen belastet sind,
• die als Alleinerziehende Rat suchenWie arbeiten wir?Information, Beratung, Therapie. In Form von Einzelberatung und Familiengesprächen versuchen wir, mit Ihnen gemeinsam die Probleme zu verstehen, neue Wege auszuprobieren und Lösungen zu finden.Verfahren:Je nach Problem und Ihren Bedürfnissen arbeiten wir mit
• dem einzelnen Kind oder Elternteil
• den Eltern
• der ganzen Familie
• Kindergruppen
• Elterngruppen
Wenn es uns sinnvoll erscheint und die Familien damit einverstanden sind, nehmen wir Kontakt zu Schulen, Kindergärten oder Ärzten auf.Kosten/
Rechtsgrundlage:Unsere Arbeit steht unter Schweigepflicht.
Es entstehen Ihnen keine Kosten.Anmerkungen:Wir bieten außerdem an und sind offen für Zusammenarbeit und Austausch mit Mitarbeitern aus anderen Institutionen im pädagogischen und psychosozialen Bereich (u.a. Supervision).Informationen als PDF-Datei
Wir sind gerne bereit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder diese zu gestalten, in denen es um erziehungsrelevante Themen und aktuelle pädagogische Fragestellungen geht. Dabei sehen wir es als Ziel an, unsere Angebote möglichst gemeindenah zu gestalten. - ►Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Holzminden (für Kinder aus Bodenfelde, Dassel, Einbeck, Uslar)Einrichtung:Albert-Schweitzer-Therapeutikum HolzmindenTelefon:05531 9311 0Informationen als PDF-Datei
- ►Familienberatungstellen in Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim, UslarEinrichtung:FAMILIEN-BERATUNGSSTELLE für Kinder, Jugendlliche und Erziehende
Hullerser Str. 19
37574 EinbeckAdresse:Landkreis Northeim
FAMILIEN-BERATUNGSSTELLE für Kinder, Jugendlliche und Erziehende
Hullerser Str. 19
37574 EinbeckAnsprechpartner:E-Mail:Telefon:Sekretariat 05551 7088240E-Mail:ebein@landkreis-northeim.deVerfahren:Das Sekretariat der Familienberatungsstelle erreichen Sie Montag - Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr
Beratungstermine werden individuell und auch außerhalb der Servicezeiten vereinbart.Anmerkungen:Die Beratungen sind streng vertraulich und kostenfrei. Selbstverständlich sind auch anonyme Beratungen jederzeit möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.Informationen als PDF-Datei - ►Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen
- ►Gesundheitsamt Northeim
- ►Klinik für Kinder- Jugendpsychiatrie und Psychotherapie AMEOS Klinikum Hildesheim (für Kinder aus Bad Gandersheim, Kalefeld, Kreiensen)
- ►Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin GöttingenEinrichtung:Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Göttingen
Station 0031 PsychosomatikAdresse:Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsmedizin Göttingen
Robert-Koch-Straße 40
37075 GöttingenAnsprechpartner:Leitstelle der Klinik für Kinder- und JugendmedizinTelefon:0551 3966210Website:https://kinderklinik.umg.eu/patienten-besucher/behandlungsspektrum/paediatrische-psychosomatik/Zielgruppe:In der pädiatrischen Psychosomatik betreuen wir Kinder und Jugendliche mit psychischen und psychosozialen Belastungsstörungen.Informationen als PDF-Datei
Das Behandlungsspektrum umfasst unter anderem:
psychosomatische Störungen bei chronischen Erkrankungen
Essstörungen wie Anorexia nervosa, Bulimie und Adipositas
somatoforme Störungen
dissoziative Störungen
Angststörungen
Schulverweigerung
Enuresis und Enkopresis
frühkindliche Anpassungs- und Fütterstörungen. - ►Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Göttingen (für Kinder Stadt u. Landkreis Göttingen, Hardegsen, Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim)Einrichtung:Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Göttingen
InstitutsambulanzAdresse:Universitätsmedizin Göttingen
Psychosoziale Medizin / Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie
Von-Siebold-Str. 5
37075 GöttingenAnsprechpartner:Sekretariat InstitutsambulanzTelefon:0551 39-62444Wie arbeiten wir?In unserer Ambulanz sind Ärzte, Psychologen, Pflegepersonen und Psychotherapeuten für Sie da. Unser Angebot richtet sich an Kinder- und Jugendliche aller Altersstufen bis zum 18. Lebensjahr. Unsere Patienten werden zum Erstgespräch in der Regel zusammen mit ihren Eltern bzw. primären Bezugspersonen (z.B. Pflegeeltern) gesehen. Es folgen eine ausführliche kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung unter Einbeziehung von wichtigen Fremdeinschätzungen (z.B. von Betreuungspersonen in Schule/Kindergarten) sowie eine testpsychologische und körperlich-neurologische Untersuchung. Nach Abschluss der Diagnostik werden die Befunde sowie weiterführende Unterstützung und Therapieangebote ausführlich mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen. Je nach Störungsbild und Notwendigkeit zur Erweiterung des Helfersystems unterstützen wir Familien auch bei der Anbahnung und Installation flankierender Hilfen.Verfahren:Folgende Störungsbilder werden u.a. diagnostiziert und behandelt:
affektive Störungen (z.B. Depression)
andere emotionale und Verhaltensstörungen des Kindes- und Jugendalters
Ängste und Phobien
Anpassungsstörungen auf Veränderungen und Belastungen
Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörungen
Autismus-Spektrum-Störungen
Dissoziative und somatoforme Störungen
Essstörungen (Anorexie und Bulimie)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Psychische Auffälligkeiten bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen unseres Einzugsgebietes
(in enger Kooperation mit der Jugendhilfe Südniedersachsen, JSN)
Schizophrenie
Tic-sStörungen
Traumafolgestörungen (Posttraumatische Belastungsstörung)Anmerkungen:Notdienst:Informationen als PDF-Datei
Unser Notdienst ist für die Bereiche Stadt und Landkreis Göttingen, Osterode, Hann- Münden und Teile des Landkreises Northeim (Stadtgebiet Northeim, sowie die Gemeinden Hardegsen, Moringen, Nörten-Hardenberg und Katlenburg) rund um die Uhr für Kinder- und Jugendliche mit akuten psychiatrische Problemen geöffnet. Insbesondere richtet sich dies an Kinder- und Jugendliche in akuten Krisen und mit Suizidgefährdung.
Notfälle:
Telefonisch erreichen Sie uns im Notfall über: 0551/39-66610 bzw. 0551/39-66611
Sollte sich ihr Kind bereits in ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung befinden, bitten wir Sie, während der Sprechstundenzeiten, zunächst dorthin Kontakt aufzunehmen um die weiteren Schritte zu besprechen. - ►Medizinische Rehabiltation, Fachklinik WaldwegEinrichtung:ifas gGmbH
Fachklinik WaldwegAdresse:Waldweg 14
37073 GöttingenAnsprechpartner:Irina JeschkeTelefon:0551/38448010Zielgruppe:Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 19 Jahren (individuelle Ausnahmefälle bis 21 Jahre) mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und vergleichbar schwere psychische Erkrankungen (Depressionen, Zwangsstörungen, Angsterkrankungen, Autismus-Spektrum-Störungen, beginnende Persönlichkeitsstörungen, etc.)Was ist das Ziel?Die Behandlung verfolgt das Ziel, die Teilhabe der Jugendlichen/jungen Erwachsenen am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Es gilt einer drohenden psychischen Behinderung vorzubeugen, sie zu heilen, zubessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Die Teilnehmer*innen verbessern ihre Fähigkeit, sich im Alltag zurechtzufinden, lernen mit ihrer Erkrankung umzugehen und werden belastungsfähiger und üben sich im Umgang mit Gleichaltrigen sowie allgemein in gesellschaftlicher Kommunikation. Insgesamt entwickeln sie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Zukunftsperspektive.Wie arbeiten wir?Die Rehabilitationsmaßnahme ist in Eingangs-, Interventions- und Integrationsphase unterteilt. In der Eingangsphase (4 – 6 Wochen) der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durchläuft der*die Jugendliche/junge Erwachsene ein klinikinternes Tagesprogramm. Es geht um das Einüben einer Tagesstruktur und einer damit verbundenen Aktivierung. Der allgemeine Rehabilitationswochenplan beinhaltet u.a. Gruppenunterricht und schulische Einzelförderung, Ergotherapie und Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischer Orientierung. In der Interventionsphase zielt das Behandlungskonzept, neben der Förderung von Selbstständigkeit, darauf ab, dass die Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu einem individuell abgestimmten Zeitraum Schritte in externe Belastungserprobungen unternehmen und diese erfolgreich bewältigen. Dies kann ein Schulversuch in einer individuell ausgewählten Schule sein. In der Integrationsphase werden rehabilitationsspezifische Maßnahmen für die Zeit nach der stationären Maßnahme vorbereitet. Hierzu zählen reguläre Schulbesuche und Jugendhilfemaßnahmen.Verfahren:Vor Aufnahme erfolgt ein etwa einstündiges Informationsgespräch in den Räumen der Fachklinik Waldweg. Sofern der*die Jugendliche/junge Erwachsene für die Maßnahme geeignet erscheint und Interesse an einer Aufnahme hat, findet in einem nächsten Schritt ein Gutachtengespräch durch die ärztliche Leitung der Klinik statt. Nach Antragstellung bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung und deren Bestätigung einer Kostenübernahme kann - sobald ein Platz frei ist - die Aufnahme erfolgen.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Finanziert wird die Maßnahme, deren Dauer zwischen 6 und 12 Monaten beträgt, in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen (§ 40, Abs. 2 SGB V, in Anlehnung an die RPK-Empfehlungsvereinbarungen) und der Deutschen Rentenversicherung. - ►Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis und Stadt GöttingenEinrichtung:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Göttingen
Dezernat 2
Regionales Landesamt für Schule und Bildung BraunschweigAnsprechpartner:Katja GalonskaTelefon:05527 9988741, mobil: 0172 1906359Website:https://www.rlsb.de/buZielgruppe:Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende schulische Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.
Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
- Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eltern oder andere Sorgeberechtigte
- Schülerinnen und Schüler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
- Pädagogische Fachkräfte
…mit Fragen zu folgenden Themen:
- sozial und emotional auffälliges Verhalten
- Unterrichtsstörungen und Konflikte
- Schulangst, Schulphobie
- Schulverweigerung, Schulabsentismus
- schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
- motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und KonzentrationWas ist das Ziel?- Prävention u. Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
- Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller TeamsWie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Beraterinnen und Berater. Das Angebot bietet eine lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.
Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
- Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
- Förderplanerstellung
- Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
- geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem Schulleben
- Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs
- Nutzung außerschulischer Ressourcen
- Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
- Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
- Installation von Helfersystemen
- Erziehungsfragen
- Mitwirkung und Beratung bei Übergängen
- Aspekte der BerufsvorbereitungVerfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen (siehe Link zum Angebot) oder über die RZI Göttingen bzw. Northeim.
Die Beauftragung der Lehrkräfte im Mobilen Dienst ES erfolgt durch die jeweilige RZI-Leitung.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich. - ►Mobiler Dienst Emotionale und soziale Entwicklung (MD ES) des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB Braunschweig) Landkreis NortheimEinrichtung:Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Northeim
Dezernat 2
Regionales Landesamt für Schule und Bildung BraunschweigAnsprechpartner:Heidi Jüchter-KasperTelefon:05551 9109546, mobil: 0172 6553305Website:https://www.rlsb.de/buZielgruppe:Der Mobile Dienst ES ist zuständig für die Beratung von Personen im schulischen Kontext, die Schülerinnen und Schüler unterrichten oder betreuen, die Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, unabhängig von einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Wir bieten Hilfesysteme an für Schülerinnen und Schüler, die bezogen auf ihre emotionale und soziale Entwicklung und/oder ihre Eingliederungsfähigkeit in eine Lerngruppe so auffälliges Verhalten zeigen, dass ihr Lernen und ihre Teilhabe am Unterricht und Schulleben beeinträchtigt ist oder durch das gezeigte Verhalten der Tagesablauf und der Lernprozess der Gruppe erheblich beeinträchtigt werden. Bei Bedarf unterstützen wir dabei, bestehende schulische Strukturen so zu verändern, dass eine bessere Teilhabe ermöglicht wird.
Das Angebot der Beratung richtet sich daher vorrangig an
- Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eltern oder andere Sorgeberechtigte
- Schülerinnen und Schüler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten im letzten Jahr vor Schuleintritt
- Pädagogische Fachkräfte
…mit Fragen zu folgenden Themen:
- sozial und emotional auffälliges Verhalten
- Unterrichtsstörungen und Konflikte
- Schulangst, Schulphobie
- Schulverweigerung, Schulabsentismus
- schwieriges soziales Miteinander in der Klasse
- motorische Unruhe, Auffälligkeiten in Bezug auf Aufmerksamkeit und KonzentrationWas ist das Ziel?- Prävention u. Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Stärkung und Unterstützung der am Beratungsprozess Beteiligten hinsichtlich ihrer bereits vorhandenen Kompetenzen v.a. in den Bereichen Unterricht, Erziehung und der Gestaltung von Bildungsprozessen bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen
- Sicherheit geben in fachlichen Fragen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Weiterentwicklung der inklusiven Schule und Förderung multiprofessioneller TeamsWie arbeiten wir?Die Beratung erfolgt durch externe Beraterinnen und Berater. Das Angebot bietet eine lösungsorientierte Beratung, die sich an den Stärken orientiert.
Dabei erfolgt die Beratung und Unterstützung u.a. hinsichtlich der Bereiche:
- Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) / Erhebung und Dokumentation der Lernausgangslage in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten
- Förderplanerstellung
- Hinweise zur geeigneten Diagnostik (innerschulisch und außerschulisch)
- geeignete (sonder-) pädagogische Maßnahmen in Unterricht, in Pausensituationen und weiterem Schulleben
- Hinweise zu Umfang und Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs
- Nutzung außerschulischer Ressourcen
- Moderation von Gesprächen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren
- Begleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
- Installation von Helfersystemen
- Erziehungsfragen
- Mitwirkung und Beratung bei Übergängen
- Aspekte der BerufsvorbereitungVerfahren:Beratungsanfragen erfolgen entweder über das Bildungsportal Niedersachsen (siehe Link zum Angebot) oder über die RZI Göttingen bzw. Northeim.
Die Beauftragung der Lehrkräfte im Mobilen Dienst ES erfolgt durch die jeweilige RZI-Leitung.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Es entstehen keine Kosten. Die Beratungen erfolgen freiwillig und vertraulich. - ►Schulpsychologische BeratungEinrichtung:Niedersächsische Landesschulbehörde
Außenstelle Göttingen - Dezernat 5Adresse:Herzberger Landstraße 14
37085 GöttingenAnsprechpartner:Sekretariat: Marion BleyerTelefon:0551-30985431Zielgruppe:Schulpsychologische Beratung richtet sich an alle an Schule beteiligten Personen, z.B.:
- Schüler*innen
- Erziehungsberechtigte
- Lehrkräfte
- Schulleitungen
- Netzwerkpartner*innenWas ist das Ziel?Wiederherstellung einer passenden, motivierenden Lernumgebung. Förderung von Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere an Schule und Bildung. Verbesserung (psychischer) Problemlagen. Systemische Betrachtung.
Die schulpsychologische Beratung basiert auf der Freiwilligkeit der Ratsuchenden. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte können Beratung rund um das Thema Schulabsentismus anfragen. Ziel ist eine Erörterung der Problemlagen und gemeinsame Suche nach Lösungswegen, ggf. unter Einbeziehung weiterer Akteur*innen.
Schulleitungen, Lehrkräfte und Netzwerkpartner*innen können sich zu Fällen beraten lassen, die als schwierig erlebt werden. Schulen werden unterstützt in der individuellen Ausgestaltung, Implementierung und Reflexion schuleigener Konzepte zum Thema Schulabsentismus.Wie arbeiten wir?Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und unabhängig. Anliegen der Ratsuchenden werden vertraulich behandelt (Schweigepflicht).
Insbesondere beim Thema Schulabsentismus wirken wir im Einverständnis mit den Ratsuchenden auf eine Einbeziehung wichtiger Akteur:innen hin und motivieren zu einer systemischen Betrachtungsweise.Verfahren:Freier Zugang zur Schulpsychologie für alle Ratsuchenden.
Erstkontakt über Telefon oder E-Mail direkt bei den zuständigen schulpsychologischen Dezernent:innen oder über die genannte zentrale Sachbearbeitung (Marion Bleyer).
Die Beratung findet in der schulpsychologischen Beratungsstele oder in der Schule statt.Kosten/
Rechtsgrundlage:Kostenlos /
(RdErl. d. MK v. 31.10.2011 - 34.2-81 410 (Nds.MBl. Nr.43/2011 S.830; SVBl. 1/2011 S.33), geändert durch RdErl. v. 22.6.2016 (Nds. MBl. Nr. 25/2016 S. 689; SVBl. 8/2016 S. 450)Anmerkungen:Wir nehmen keine Diagnosestellung und Therapie im klinischen Sinne.Informationen als PDF-Datei - ►Wohngruppe JUMA - Junge Menschen mit Autismus, Vollstationäre pädagogische-therapeutische EinrichtungEinrichtung:ifas. Institut für angewandte Sozialfragen gemeinnützige GmbHAdresse:Weender Landstrasse 29
37073 GöttingenAnsprechpartner:Silke SkrastinsTelefon:0551 54870-84Zielgruppe:Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige mit der Primärdiagnose aus dem Autismus-Spektrum: Asperger-Syndrom und atypischer Austimus, High FunctioningWas ist das Ziel?Ziel der vollstationären pädagogischen/therapeutischen Arbeit mit 24 Std. Betreuung ist, durch ein multiprofessionelles Team die jungen Menschen in einem intensiv unterstützendem Rahmen eines Alltagstrainings in ihrer Kompetenzentwicklung und Verselbstständigung zu unterstützen und auf die Wiederaufnahme des Schulbesuches oder die Aufnahme von Maßnahmen im beruflichen Bildungssystem sowie auf eine eigenständige Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft vorzubereiten.Wie arbeiten wir?Der Alltag in der WG ist klar strukturiert und richtet sich in der Betreuung und Förderung nach dem individ. Bedarf der jungen Menschen. Dabei geht es zunächst um "das Ankommen" in der neuen Wohnumgebung und dem neuen sozialen Gefüge. Im Rahmen einer internen Tagesstruktur aus pädagog. und ergotherap. Angeboten, Unterricht, Freizeit/Sport sowie "Hausdiensten" werden die TN in der Alltagsbewältigung begleitet und unterstützt. Die Arbeits- und Belastungsfähigkeit wird dabei kleinschrittig gesteigert, um die (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuches zu erzielen oder eine berufl. Perspektive zu entwickeln. In den Fachbereichen des ifas können dazu erste berufl. Erfahrungen gesammelt werden u. die TN entsprechend ihrer individ. Kompetenzen gefördert werden. Optional kann zudem der Übergang in die berufl. Reha-Maßnahmen für Autisten (B.O.R.A.), zur Erzielung der Ausbildungsreife oder eine Ausbildung, angeboten werden.Verfahren:Ratsuchende können sich an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf eine vollstationäre Versorgung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige stellen. Das Jugendamt wird den Hilfebedarf ermitteln und geeignete/bedarfsgerechte Angebote den Ratsuchenden vorschlagen. Bei Interesse durch die Ratsuchenden nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Einrichtungen auf und schlägt zum Kennenlernen der Einrichtung ein gemeinsames Informationsgespräch vor. Danach prüfen Ratsuchende und Einrichtung ob das Angebot für die bedarfsgerechte Unterstützung geeignet ist. Für die Beurteilung der Eignung können zudem noch Ärzt*innen, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen etc. zur Rate gezogen werden. Das Jugendamt wird bei Eignung des Angebotes eine Zusage der Kostenübernahme erteilen. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die Ziele gemeinsam mit dem Ratsuchenden durch das Jugendamt festgelegt und dienen nach Aufnahme in die Wohngruppe als Arbeitsgrundlage. Die Zielerreichung wird halbjährlich in sog. Hilfeplangesprächen überprüft. Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn die Ziele erreicht oder auch nicht erreicht werden oder der Ratsuchende auf Grund seiner mangelnden Mitarbeit, keine Auftragsgrundlage für die Betreuungsleistung mehr bietet. Eine Beendigung der Betreuung findet immer in Abstimmung mit dem Jugendamt als Kostenträger statt.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:§§ 27, 34, 35a sowie §§ 41 i.V.m. 34, 35a SGB VIII, in Einzelfällen auch nach §§ 76 i.V.m. 113 SGB IX in Form einer Einzelvereinbarung nach § 125 SGB IX - ►Wohngruppen STRUKTUR, Vollstationäre Versorgung mit 24 Std.-BetreuungEinrichtung:ifas. Institut für angewandte Sozialfragen gemeinnützige GmbHAdresse:Weender Landstrasse 29
37073 GöttingenAnsprechpartner:Silke SkrastinsTelefon:0551 54870-84Zielgruppe:Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige mit psychosozialen Problemlagen, einer seelischen Behinderung oder die von einer seelischen Behinderung bedroht sind.Was ist das Ziel?Ziel ist im Rahmen einer vollstationären Versorgung mit 24 Std.-Betreuung durch ein multiprofessionelles Team die jungen Menschen zu befähigen den Alltag zu bewältigen, Struktur zu erlangen und aufrecht zu erhalten und soweit zu verselbstständigen, dass eine eigenverantwortliche Lebensführung sowie die Intergration in Schule / Arbeitswelt und Gesellschaft erreicht wird.Wie arbeiten wir?Im Rahmen einer Bezugsbetreuung stehen den Jugendlichen Ansprechpartner*innen zur Seite, die mit ihnen gemeinsam an den individ. gesteckten Zielen arbeiten. In diesem kooperativen, ressourcenorientierten Arbeitsbündnis werden die Eigenverantwortung, ein positives Selbstbild sowie die Resilienz unterstützt und gefördert. Die Wohngruppe bietet dabei ein Trainingsfeld, in dem das soz. Miteinander, das Einhalten einer Tagesstruktur (incl. einer sinnvollen Freizeitgestaltung), die Haushaltsführung sowie finanz. u. behördl. Angelegenheiten geübt und gefestigt werden.Dazu bieten wir: lebensprakt. Hilfen zur Alltagsbewältigung, Ermittlung individ. Fähig- /Fertigkeiten (Arbeitsdiagnostik), Unterstützung bei der schul./ berufl. Orientierung durch Arbeitstraining und Praktika, Stütz- u. Förderunterricht, Schulpflichterfüllung über Förderpläne in Kooperation mit Regel- und Berufsschulen, fließender Übergang in die berufl. Reha bei ifas, Ärztl. Beratung, therap. Gruppenangebote, Freizeitangebote,Elternarbeit.Verfahren:Ratsuchende können sich an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf eine vollstationäre Versorgung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige stellen. Das Jugendamt wird den Hilfebedarf ermitteln und geeignete/bedarfsgerechte Angebote den Ratsuchenden vorschlagen. Bei Interesse durch die Ratsuchenden nimmt das Jugendamt Kontakt zu den Einrichtungen auf und schlägt zum Kennenlernen der Einrichtung ein gemeinsames Informationsgespräch vor. Danach prüfen Ratsuchende und Einrichtung ob das Angebot für die bedarfsgerechte Unterstützung geeignet ist. Für die Beurteilung der Eignung können zudem noch Ärzt*innen, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen etc. zur Rate gezogen werden. Das Jugendamt wird bei Eignung des Angebotes eine Zusage der Kostenübernahme erteilen. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die Ziele gemeinsam mit dem Ratsuchenden durch das Jugendamt festgelegt und dienen nach Aufnahme in die Wohngruppe als Arbeitsgrundlage. Die Zielerreichung wird halbjährlich in sog. Hilfeplangesprächen überprüft. Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn der junge Mensch seine Ziele erreicht hat, sich herausstellt, dass die Bedarfslage eine andere Unterstützungsform benötigt oder der Ratsuchende auf Grund seiner mangelnden Mitarbeit, keine Auftragsgrundlage für die Betreuungsleistung mehr bietet. Eine Beendigung der Betreuung findet immer in Abstimmung mit dem Jugendamt als Kostenträger statt.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:§§ 27, 34, 35a sowie §§ 41 i.V.m. 34, 35a SGB VIII, in Einzelfällen auch nach §§ 76 i.V.m. 113 SGB IX in Form einer Einzelvereinbarung nach § 125 SGB IX
- ►Ambulante Psychiatrische Pflege
- ►Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Landkreis Göttingen
- ►Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Landkreis Göttingen
- ►Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Stadt Göttingen
- ►Fachberatung im Kinderschutz für Bad Grund, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Hattorf, Herzberg, Osterode a. H., WalkenriedEinrichtung:Landkreis GöttingenTelefon:0175 3445224Zielgruppe:Alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, z.B.:
Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter von Kindertagesstätten
Lehrerinnen und Lehrer
Kindertagespflegepersonen
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
Ärztinnen und Ärzte
Hebammen und Entbindungspfleger
Berufsgeheimnisträger mit einem Anspruch auf Beratung auf Beratung durch eine insoweit erfahrenen Fachkraft.Wie arbeiten wir?Beratung und Unterstützung bei der GefährdungseinschätzungInformationen als PDF-Datei
Beratung der Fachkraft bei Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendlichen
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten und notwendigen Hilfsangeboten
Information über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Möglichkeiten anderer Institutionen
Beratung in Fragen des Datenschutzes - ►Fachberatung Kindeswohlgefährdung für Adelebsen, Dransfeld, Friedland, Hann.Münden, Rosdorf, StaufenbergAdresse:Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Göttingen e.V.
Jutta-Limbach-Str. 3
37073 GöttingenAnsprechpartner:Detlef Jansen (Dipl. Päd.) oder Vera Schreiber (Päd. M.A.)Telefon:0551 500 91 21 oder 0551 500 91 22Zielgruppe:• Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen- Tagespflegepersonen
• Lehrer*innen, pädagogische Mitarbei-ter*innen
• Ärzt*innen, Hebammen, Psycholog*innen- Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen
• Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendbüros und der freien Jugendarbeit
• Musik-, Tanzlehrer*innen, ehrenamtlich TätigeWas ist das Ziel?Das Ziel des Beratungsangebotes ist die gemeinsame Einschätzung des Gefährdungsrisikos, sowie die Erarbeitung einer fachlich angezeigten Vorgehensweise.
Der Beratungsprozess erfolgt in folgenden Schritten:
• Erkennen: Die Sammlung aller zur Verfügung stehender Informationen und deren Strukturierung ermöglicht
einen fachlichen Blick auf die Situation.
• Einschätzen: Gemeinsam mit der Fachkraft wird eine Erstbewertung erarbeitet.
• Handeln: Alle zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten werden besprochen und weitere Schritte
vereinbart.
Wichtig dabei: Die Fallverantwortung bleibt bei der ratsuchenden Fachkraft.Wie arbeiten wir?Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen?!
Ein Kind macht einen verstörten oder vernachlässigten Eindruck, erzählt von Übergriffen, weist starke Entwicklungsverzögerungen auf oder hat Verletzungen unklarer Ursache.
Häufig erleben Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Rahmen ihrer berufl ichen Tätigkeit diese oder ähnliche Situationen.
Solche Beobachtungen geben Anlass zur Sorge und hinterlassen Verunsicherungen:
Sind meine Beobachtungen Signale für eine Kindeswohlgefährdung?
Wie spreche ich meine Sorge um das Kind oder den Jugendlichen an?
- Mit wem spreche ich zuerst? Wann und wie informiere ich das Jugendamt?
In einer solchen Situation haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft.Verfahren:Sie rufen an, wir senden in der Regel einen Bogen zur Gefährdungseinschätzung zu und vereinbaren einen persönlichen Termin in Ihrer Einrichtung.
Die Beratung ist kostenlos und wird in anonymisierter Form durchgeführt.
Es werden keine Sozialdaten wie Name, Alter, Wohnort aufgenommen.
Wir verfassen ein Protokoll des Gesprächs und vereinbaren das weitere Vorgehen.Kosten/
Rechtsgrundlage:Die gesetzliche Grundlage: Nach den §§ 8a und 8b SGB XIII hat das Jugendamt die Verpflichtung, allen
mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen die Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) zur Verfügung zu stellen.Anmerkungen:Nach § 4 KKG sind Berufsgeheimnisträger*innen (Ärzt*innen, Berufspsycholog*innen, Lehrer*innen usw.) verpflichtet, bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte tätig zu werden.Informationen als PDF-Datei - ►Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit für Schüler*innen ab der Sek IEinrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier - „Abschluss mit Anschluss“Adresse:Landkreis Göttingen
FD Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendberufshilfe
Reinhäuser Landstraße 4
37083 GöttingenTelefon:0551 525-2928Zielgruppe:• Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göttingen, die eine weiterführende Schule besuchen und
schulpflichtig sind
• Erziehungsberechtigte
• Schulen (allgemeinbildend/berufsbildend)
• andere InstitutionenWas ist das Ziel?• Negative Bildungskarrieren und Schulabbrüche vermeiden
• Chance für einen Schulabschluss mit Anschlussperspektive im Übergang Schule und Beruf verbessernWie arbeiten wir?• Freiwilliges Angebot zur Beratung und Unterstützung im Problemfeld schulvermeidendes Verhalten
• Case-Management
• Vermittlung in alternative Angebote der JugendberufshilfeVerfahren:• Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen in Stadt und im Landkreis Göttingen
• Anbahnung von Hilfen über andere fachkundige Stellen, wie Allgemeiner Sozialdienst (ASD, Therapeuten,
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Bildungseinrichtungen),
• Verfahrensabsprachen mit den Ordnungsämtern im Landkreis Göttingen
• Kontaktaufnahme seitens Schüler*innen, Erziehungsberechtigte oder weitere Familienangehörige
• Arbeit in multiprofessionellen Teams (z.B. regional in den Jugendberufsagenturen, Teilnahme an
Hilfeplangesprächen)
• Zusammenarbeit kann jederzeit beendet werdenKosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Kostenlos / § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - ►Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit im Landkreis Northeim für Jugendliche ab 12 JahreEinrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier "2. Chance plus" im Landkreis NortheimAdresse:Landkreis Northeim
FB 32 Kinder und Familie
Medenheimer Straße 6/8
37154 NortheimAnsprechpartner:Günther Arzeus oder Swantje WeberTelefon:05551/ 708 639 oder 05551/ 708 719Zielgruppe:• Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Northeim im zwischen 12 und 26 Jahre alt sind und schulpflichtig
sind
• Erziehungsberechtigte
• Schulen (allgemeinbildend/berufsbildend)
• Sozialarbeiter*innen (z.B. Erziehungsbeistand)Was ist das Ziel?• Reintegration in das System Schule
• Schulpflichterfüllung
• Übergang Schule-Beruf
• negative Bildungskarrieren und Schulabbrüche sollen vermieden werden
• frühzeitige Prävention/ Intervention (frühzeitiges erkennen von schulabsenten VerhaltensmusterWie arbeiten wir?• freiwilliges, vertrauliches und kostenloses Beratungsangebot
• Case- Management
• Aufsuchende Arbeit
• Vermittlung außerschulische SchulpflichterfüllungVerfahren:• Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen im Landkreis Northeim
• Die Schüler*innen können sich direkt an die Stelle wenden.
• Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen etc. nehmen Kontakt auf.
• Ordnungsamt hört die Beteiligten im Rahmen des Bußgeldverfahrens zur Verletzung der Schulpflicht an und
verweist auf das Angebot der 2. Chance plus
Zuerst findet ein Klärungs- bzw. Beratungsgespräch statt, um Schwierigkeiten und Problemlagen zu erörtern.
Beteiligte Akteure wie z.B. Erziehungsberechtigte, aus der Schule, Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Jugendgerichtshilfe werden nach Bedarf später beteiligt.
Nach der Reintegration in die Schule bzw. bei einem erfolgreichen Schulabschluss wird die Zusammenarbeit beendet. Sie kann jederzeit von allen Beteiligten beendet werden.Kosten/
Rechtsgrundlage:kostenlos
§ 13 SGB VIII - JugendsozialarbeitAnmerkungen:Gefördert durchInformationen als PDF-Datei
• das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
• das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
• den Europäischen Sozialfond - ►Jugend Stärken / Jugendsozialarbeit Stadt Göttingen ab der 9. KlasseEinrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier Stadt GöttingenAdresse:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Hospitalstraße 10
37073 GöttingenAnsprechpartner:Jürgen Dürr (Programmkoordination)Telefon:(0551) 400 3911E-Mail:j.duerr@goettingen.deZielgruppe:für Schüler*innen ab 9. Klasse bis zum Ende der Schulpflicht
deren Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in der Stadt Göttingen, die Probleme mit und in der Schule haben.Was ist das Ziel?• Vermeidung von Schulabbrüchen, Stabilisierung des Schulbesuchs
• Reintegration von schulabsenten Schüler*innen in den Unterricht
• Erreichen eines Schulabschlusses
• Organisation von Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung
• Gestaltung von Übergängen in die Berufsbildenden Schulen, in Ausbildung oder
andere Angebote der schulischen / beruflichen QualifizierungWie arbeiten wir?• Wir arbeiten zum einen beratend für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich Fragen zu schulischen
Problemlagen.
• Zum anderen arbeiten wir vertieft im Casemanagement, das heißt, wir organisieren, steuern und begleiten
individuelle Unterstützungsangebote, die an die Wünsche, Anliegen und Ziele der Schüler*innen angepasst
sind unter Einbeziehung des Netzwerks.
• Hierbei arbeiten wir vor allem eng mit den Schulen und den Erziehungsberechtigten zusammen.
Die einzelnen Maßnahmen sind:
• Reintegration von schulabsenten Schüler*innen in den Unterricht
• Organisation von Schulersatzmaßnahmen
• Organisation von Lern- und Nachhilfe
• Organisation von weiteren sozialpädagogischen Maßnahmen zur persönlichen Gesundung
• Hilfe bei der Berufswahl und beim BerufseinstiegVerfahren:• JUGEND STÄRKEN im Quartier kann direkt per Mail oder telefonisch kontaktiert werden.
• Das Angebot können alle Personen und Institutionen in Anspruch nehmen, die sich Unterstützung
wünschen, wenn die Schullaufbahn einer Schülerin / eines Schülers mit Wohnsitz in der Stadt Göttingen
gefährdet ist.
• Die Absprachen der Zusammenarbeit erfolgen individuell. In der Regel sind mindestens der/die Schüler*in,
ein Erziehungsberechtigter, die Schule und ein/e Mitarbeiter/in von JUGEND STÄRKEN im Quartier am
Prozess beteiligt.
• Die Zusammenarbeit erfolgt auf freiwilliger Basis und wird beendet, wenn das vereinbarte Ziel erreicht ist
oder wenn die Schüler*innen ihre Schulpflicht erfüllt haben.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Für die Dienstleistung fallen keine Kosten an.
§ 13 SGB VIII - ►Jugend Stärken Im Quartier für Schüler*innen in der Stadt Göttingen von 12-15 JahrenEinrichtung:JUGEND STÄRKEN im Quartier Stadt GöttingenAdresse:Jugendhilfe Göttingen e.V.
Untere Karspüle 4
37073 GöttingenTelefon:(0551) 70794-15 / 17Website:https://www.jugendhilfe-goettingen.de/angebote/sozialarbeit-und-schule/jugend-staerken-im-quartier/Zielgruppe:Schüler*innen von 12-15 JahrenWas ist das Ziel?Ziel ist der regelmäßige Schulbesuch. Rückkehrpläne werden vereinbart.Wie arbeiten wir?Im Rahmen von individuellem Casemanagement werden Maßnahmen wie z.B. Nachhilfeeinheiten, soziales Lernen, Gruppenmaßnahmen oder freizeitpädagogische Angebote eingeleitet.Verfahren:Mit insgesamt sechs Göttinger Schulen bestehen hierzu Kooperationsvereinbarungen.
Betroffene Schülerinnen und Schüler gelangen über die Schulen, die Eltern oder aber über direkte Ansprache in den Wohnquartieren in die Maßnahmen des Programms.
Die Teilnahme ist freiwillig und findet nur im gegenseitigen Einverständnis statt.Kosten/
Rechtsgrundlage:Für die Dienstleistung fallen keine Kosten an.
§ 13 SGB VIIIAnmerkungen:Jugendliche ab 16 Jahren finden beim Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung bei unserem Kooperationspartner Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR.Informationen als PDF-Datei
Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
- ►Alternative Beschulung Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) GöttingenEinrichtung:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Bürgerstraße 48
37073 GöttingenAdresse:Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu)
Levinstraße 1
37079 GöttingenAnsprechpartner:Willi DrögeTelefon:0551 400-3620E-Mail:w.droege@goettingen.deWebsite:https://www.bfgoe.de/angebote/schule-schulpflicht/schulpflichterfuellung-in-jugendwerkstaetten-siju/Zielgruppe:Schulmüde Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt haben, aber noch berufsschulpflichtig sindWas ist das Ziel?Erfüllung der Berufsschulpflicht, Auszeit von der Schule, persönliche Stabilisierung, Entwicklung einer konkreten und realisierbaren AnschlussperspektiveWie arbeiten wir?• Hoher Praxisanteil in den Werkstattbereichen: Bike Inn, Kfz- und Metallwerkstatt, Media Office'
Vitalia – Gesundheit und Soziales).
• In Absprache kann auch ein betriebliches Praktikum durchgeführt werden
• Individueller Förderplan (Lern- und Praxisteil), sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung,
• Klare Alltagsstrukturen, Stärkung sozialer Kompetenzen, Eingehen auf persönliche Lebenssituationen,
Bedürfnisse und FähigkeitenVerfahren:• Erziehungsberechtigte, Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeit der Schule oder Beratungsstellen
(z.B. Jugendbüro des LK Göttingen, Jugend Stärken im Quartier) können uns ansprechen.
• Im gemeinsamen Gespräch klären wir, inwiefern dieses Angebot passend für die / den Jugendlichen ist.
• Dauer der Maßnahme: Ein Schuljahr, Beginn jeweils nach den Sommerferien, späterer Einstieg ist möglich
sofern noch Plätze frei sind.
Anwesenheitszeit im Projekt: 25 Stunden/WocheKosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Für Teilnehmende kostenfrei, das Projekt wird gefördert durch Land Niedersachsen, die Stadt Göttingen und den Landkreis Göttingen
Erfüllung der Schulpflicht in Jugendwerkstätten lt. § 69 Abs. 4 NSchG - ►Alternative Beschulung Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) NortheimEinrichtung:Schulwerkstatt - SijuAdresse:Jugendwerkstatt Northeim
Ottilienstr. 2
37154 NortheimTelefon:05551 51125Zielgruppe:Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren finden hier kompetente Hilfe und ein vielschichtiges Angebot im Bereich Schule, Werkstatt bzw. Freizeitgestaltung.
Für Schüler*innen in dieser Situation besteht die Möglichkeit, ihre Schulpflicht in der Schulwerkstatt zu erfüllen (§ 69 Schulpflicht in besonderen Fällen Niedersächsisches Schulgesetz).Was ist das Ziel?Ziel ist es, die Jugendlichen wieder für das Lernen zu interessieren und ihnen eine soziale, schulische und berufliche Perspektive zu eröffnen.Wie arbeiten wir?Mit einem Neustart in einer kleinen Gruppe eröffnet sich ein Weg für die Jugendlichen, ihre eigenen Stärken und Talente zu entdecken und Gemeinschaft als positiv zu erleben.
Die Förderung umfasst:
Sozialpädagogische Betreuung und Beratung
Individueller Unterricht (Haupt- und Realschulabschlüsse können mit externer Prüfung im Einzelfall erlangt werden)
Individuelle Qualifizierung im Holzbereich
Berufsorientierung und Hilfe bei Bewerbungen
Aktivierende Angebote aus dem Bereich Kochen, Musik, Arbeit mit Hunden und Pferden, Kunst, Musik und Bandprojekt, Klettern und Erlebnispädagogik sowie bewegliche Freizeitgestaltung.Verfahren:Die Zuweisung der Schüler*innen erfolgt über einen gemeinsamen Beschluss der abgebenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und ggf. anderer beteiligter Stellen, wie der Landesschulbehörde.Anmerkungen:§ 69 Schulpflicht in besonderen Fällen Niedersächsisches SchulgesetzInformationen als PDF-Datei - ►Alternative Beschulung Plan B GöttingenEinrichtung:Plan B
Levinstraße 1
37079 GöttingenAdresse:Träger:
Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Bürgerstraße 48
37073 GöttingenAnsprechpartner:Jenny MeißnerTelefon:0551 400-3617E-Mail:j.meissner@goettingen.deZielgruppe:Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 JahrenWas ist das Ziel?Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, eine Auszeit vom schulischen Kontext, in der die bisherigen Erfahrungen reflektiert werden können und Vorbereitung auf die anschließende Wiedereingliederung in die Schule oder ein anderes passendes Angebot im Anschluss an das Projekt.Wie arbeiten wir?Entwicklung einer Tagesstruktur, praktisches Erproben der individuellen Fähigkeiten im Zweirad- und Gastronomiebereich, Begleitung bei der Bewältigung persönlicher Probleme,
Erarbeiten individueller, lösungsorientierter Handlungskonzepte und Perspektiven für die ZukunftVerfahren:Sprechen Sie uns an oder setzen Sie sich mit den Lehrer*innen Ihrer Schule in Verbindung. Darüber hinaus ist ein Kontakt zu den Kolleg*innen des Projektes JUGEND STÄRKEN im Quartier zu empfehlen.
Der Einstieg ist jederzeit möglich, die Teilnahme ist i.d.R. bis zu einem Schuljahr möglich.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Zu unserem Konzept gehört das gemeinsame Essen. Die Kosten dafür belaufen sich derzeit auf 53,38 €/ Monat. Diese können bei entsprechenden Voraussetzungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Rechtsgrundlage ist § 69 Abs. 3 NdsLSchG - ►Jugendwerkstatt Osterode am HarzEinrichtung:Stadt Osterode am Harz
Jugendwerkstatt
Post: Eisensteinstraße 1
Standort: Baumhofstraße 116
37520 Osterode am HarzTelefon:05522 868 880 0E-Mail:jugendwerkstatt@osterode.deZielgruppe:Schulmüde Jugendliche ab 14 Jahren der allgemeinbildeden und berufsbildenden SchuleWas ist das Ziel?Erfüllung der Schulpflicht, persönliche Stabilisierung zur Reintegration in das Schulsystem bzw. Entwicklung einer AnschlussperspektiveWie arbeiten wir?Arbeit nach einem individuellen Förderplan bestehend aus einem hohen Anteil Arbeitspraxis verzahnt mit der Vermittlung schulischer Lerninhalte sowie sozialpädagogischer BetreuungVerfahren:Der Zugang erfolgt über die Beratungsgespräche mit den jeweiligen Schulsozialarbeiter*innen und dem Beratungsangebot „Jugend Stärken im Quartier“ des Landkreises GöttingenKosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Schüler*innen und Erziehungsberechtigten entstehen keine Kosten - ►Jugendwerkstatt und Werkstattklasse Einbeck außerschulischer Lernort der Schule am WieterEinrichtung:Jugendwerkstatt Einbeck
Grimsehlstr. 19
37574 EinbeckAdresse:Träger:
Werk-statt-Schule e.V.
Friedrich-Ebert-Wall 1
37154 NortheimTelefon:05561 71061Zielgruppe:Eine Schulpflichterfüllung in der Werkstattklasse ist nur mit einem ES – Fördergutachten möglich.
In der Jugendwerkstatt sind aktuell 3 Plätze für 14 – 27 jährige vorhanden.Was ist das Ziel?Durch Werkstattprojekte können sich die Jugendlichen ausprobieren und erhalten praxisorientierte alternative (Unterrichts-)Angebote. Die Jugendlichen sollten wieder Interesse am Lernen und sozialem Miteinander zeigen, ihre Stärken entdecken und entwickeln. Ziel ist die (Rück-)Vermittlung in weiterführende oder allgemeinbildende Schulen oder der Erwerb des Schulabschlusses innerhalb der Werkstattklasse.
In der Werkstattklasse erhalten Schüler*innen der Schule am Wieter, die durch die unterschiedlichsten Problemlagen im regulären Klassenverband nicht beschulbar sind, ein alternatives Unterrichtsangebot und damit eine neue Chance.Wie arbeiten wir?Das multiprofessionelle Team arbeitet systemisch orientiert im Sinne des Schülers zusammen. Konzeptionell orientiert sich die pädagogische Arbeit an gruppenpädagogischen Konzepten und projektorientiertem Lernen.Informationen als PDF-Datei - ►Produktionsschule - Außenstelle der Geschwister-Scholl-Gesamtschule GöttingenAdresse:Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)
Bürgerstraße 48
37073 Göttingen
Produktionsschule Göttingen
Levinstraße 1a
37079 GöttingenAnsprechpartner:Ralf RutherTelefon:0551 400-3621E-Mail:r.ruther@goettingen.deZielgruppe:Jugendliche mit Schulvermeidungsverhalten zwischen 13 und 18 Jahren (7.-9. Klassenstufe) , die die Regelschulzeit von 9 Schulbesuchsjahren noch nicht vollendet haben und nach allgemeiner Einschätzung einen Hauptschulabschluss erreichen können.Was ist das Ziel?Erwerb des Hauptschulabschlusses an der Produktionsschule und Erarbeitung von AnschlussperspektivenWie arbeiten wir?Spaß am Lernen in kleinen Lerngruppen in den Jahrgängen 7 bis 9, hoher Praxisanteil in Holztechnik und Hauswirtschaft, Projektunterricht orientiert am individuellem Lernniveau, sozialpädagogische Unterstützung innerhalb und außerhalb der Schule, Entwicklung von Anschlussperspektiven nach der Regelschulzeit, Gestaltung des Lernortes "Schule" mit und durch die Schüler*innen, klare Tagesstruktur (inkl. gemeinsamen Mittagessen), Flexibilität, alle Aktivitäten an die Notwendigkeiten anzupassen.Verfahren:Als Eltern / Lehrer*innen ... eines interessierten Jugendlichen: Sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich an die Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes.
Dauer: Mind. 9 Monate, Beginn im Laufe des Schuljahres jederzeit möglich.
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn alle Beteiligten (Schüler*in, Eltern, abgebende Schule, Produktionsschule sowie bei Jugendlichen aus dem Landkreis Göttingen das Jugendbüro des Landkreises Göttingen) dem zustimmen. Nach einer Probezeit kann der / die Schüler*in aufgenommen werden.
Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn keine Aussicht besteht, den Schulabschluss zu erreichen und / oder bei wiederholten massiven Verletzungen der Regeln.Kosten/Informationen als PDF-Datei
Rechtsgrundlage:Die Produktionsschule ist eine Außenstelle der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Göttingen.
- ►Alternative Beschulung Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren! Falls Ihnen ein weiteres Angebot einfällt, welches nicht aufgeführt ist, senden Sie uns bitte eine Nachricht! Vielen Dank!